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DGAP-Ad-hoc News vom 07.07.2014

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft: Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

HORNBACH-Baumarkt-Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
07.07.2014 16:39

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
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Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG beschließt Aktienrückkauf für Belegschaftsaktienausgabe

Bornheim, 7. Juli 2014. Der Vorstand der HORNBACH-Baumarkt-AG mit Sitz in Bornheim bei Landau in der Pfalz, ISIN DE0006084403, hat heute beschlossen, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 AktG bis zu 50.000 Stück eigene Aktien zu erwerben. Die Aktien sollen bereits jetzt vorsorglich für die Ende des Jahres 2014 geplante jährliche Ausgabe von Belegschaftsaktien erworben werden.
Der Rückkauf von Aktien nach diesem Vorstandsbeschluss erfolgt nach Maßgabe der Safe-Harbour-Regelungen gemäß § 20a Abs. 3 WpHG i.V.m. der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.
Der Aktienrückkauf wird am 10. Juli 2014 beginnen und wird bis zum Ende des Geschäftsjahres 2014/2015 (Bilanzstichtag 28. Februar 2015) zeitlich befristet. Der von der Gesellschaft zu zahlende Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs nicht um mehr als 10% unter- oder überschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei jeweils der Durchschnitt der Schlusskurse im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten fünf Börsenhandelstagen vor dem jeweiligen Erwerb. Ferner werden die Aktien nicht zu einem Preis erworben, der über dem nach Artikel 5 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 liegt.

Weitere Informationen zum Aktienrückkauf werden unter folgendem Link veröffentlicht:
http://www.hornbach-holding.com/investor/de/php/cont_investor_buyback.php.

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