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DGAP-Ad-hoc News vom 13.06.2018

home24 SE: home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest

home24 SE / Schlagwort(e): Börsengang
home24 SE: home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest

13.06.2018 / 16:30 CET/CEST
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home24 legt finalen Angebotspreis auf 23,00 Euro je Aktie fest

Berlin, 13. Juni 2018
- Die home24 SE (die "Gesellschaft" und zusammen mit ihren konsolidierten Tochtergesellschaften "home24") hat den finalen Angebotspreis für ihren Börsengang (das "Angebot") auf 23,00 Euro je Aktie, am oberen Ende der Preisspanne von 19,50 Euro bis 24,50 Euro je Aktie, festgelegt. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab dem 15. Juni 2018 im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Börsenkürzel H24 und der ISIN DE000A14KEB5 gehandelt.

Im Rahmen des Angebots werden insgesamt 6.521.740 neu ausgegebene, auf den Inhaber lautende Stückaktien zugeteilt, um die angestrebten Bruttoerlöse in Höhe von rund 150,0 Mio. Euro zu erreichen. Bei vollständiger Ausübung der von der Gesellschaft eingeräumten Primary Greenshoe Option zur Deckung von Mehrzuteilungen würde die Gesellschaft zusätzliche Bruttoerlöse in Höhe von rund 22,5 Mio. Euro erhalten und insgesamt 7.500.001 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien ausgeben. Alle Nettoerlöse aus dem Angebot fließen somit home24 zu.

Unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option würde sich die Marktkapitalisierung der Gesellschaft auf Basis des Angebotspreises auf rund 600 Mio. Euro belaufen. 28,9% des Grundkapitals von home24 (nach dem Börsengang unter Annahme der vollständigen Ausübung der Greenshoe Option) werden im Zusammenhang mit dem Angebot platziert.
 

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Im Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG für Rechnung der Joint Bookrunner als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungsmaßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, in der jeweils gültigen Fassung, in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 durchführen.

Stabilisierungsmaßnahmen zielen auf die Stützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird (voraussichtlich dem 15. Juni 2018), und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Der Stabilisierungsmanager ist jedoch nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Daher muss eine Kursstabilisierungsmaßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden.

Im Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen werden Investoren zusätzlich zu den Neuen Aktien 978.261 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt (die "Mehrzuteilungsaktien"). Zudem hat die Gesellschaft den Joint Bookrunnern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, zum Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen eine Anzahl an Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Der Stabilisierungsmanager ist berechtigt, diese Option für Rechnung der Joint Bookrunner während des Stabilisierungszeitraums auszuüben, auch wenn eine solche Ausübung im Anschluss an einen Verkauf von zuvor durch den Stabilisierungsmanager im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen erworbenen Aktien durch den Stabilisierungsmanager erfolgen sollte (sogenanntes Refreshing the Shoe).


13.06.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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