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HENSOLDT AG

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DGAP-PVR News vom 14.06.2021

HENSOLDT AG: Veröffentlichung gemäß § 40 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HENSOLDT AG
14.06.2021 / 13:57
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

Die Bundesrepublik Deutschland, Berlin, Deutschland hat uns gemäß § 43 Abs. 1 WpHG am 10.06.2021 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 26.05.2021 über Folgendes informiert:
  • Der marktmäßige Erwerb der Stimmrechte an der HENSOLDT AG dient der Umsetzung und Absicherung strategischer Ziele des Bundes unter anderem zum Schutz der im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie vom 12. Februar 2020 definierten nationalen sicherheits- und verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien.
  • Derzeit beabsichtigen die Meldepflichtigen nicht, weitere Stimmrechte an der HENSOLDT AG innerhalb der nächsten zwölf Monate zu erwerben.
  • Entsprechend ihrer Beteiligung an der HENSOLDT AG, beabsichtigen die Meldepflichten auch Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und vor allem Aufsichtsorganen der HENSOLDT AG zu nehmen. Solange der Bund Aktionär der HENSOLDT AG ist, ist er gemäß der Satzung berechtigt, eines der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden. Solange auch die Square Lux Holding II Ѕ. r.L eine Aktionärin der HENSOLDT AG ist, ist dieses Entsendungsrecht des Bundes vom Bund und der Square Lux Holding II Ѕ. r.l. zusammen auszuüben. Gemäß der Satzung der HENSODDT AG ist der Bund zudem berechtigt, ein weiteres Mitglied der auf die Aktionäre entfallenden Mitglieder in den Aufsichtsrat zu entsenden, solange der Bund unmittelbar oder mittelbar Aktien im Umfang von mindestens 25,1 Prozent des Grundkapitals der HENSOLDT AG hält.
  • Die Meldepflichtigen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HENSODLT AG insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
  • Die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau an der HENSODLT AG erworbenen Stimmrechte erfolgten im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts des Bundes an die Kreditanstalt für Wiederaufbau gem. § 2 Abs. 4 KfW-Gesetz und wurden aus Fremdmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau finanziert.


14.06.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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