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DGAP-News News vom 09.09.2013

HELMA Eigenheimbau AG wird aufgrund hoher Nachfrage die Angebotsfrist für die Anleihe vorzeitig beenden

HELMA Eigenheimbau AG / Schlagwort(e): Anleihe/Anleiheemission

09.09.2013 / 09:32


HELMA Eigenheimbau AG wird aufgrund hoher Nachfrage die Angebotsfrist für die Anleihe vorzeitig beenden

Lehrte, 9. September 2013 - Die HELMA Eigenheimbau AG, Spezialist für individuelle Massivhäuser und nachhaltige Energiekonzepte, wird aufgrund deutlicher Überzeichnung das öffentliche Angebot für ihre Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1X3HZ2) im Volumen von 25 Mio. Euro heute um 10:00 Uhr vorzeitig beenden. Ursprünglich war für die Zeichnung der Zeitraum vom 9. September 2013 bis zum 17. September 2013 um 12:00 Uhr vorgesehen.

Die Unternehmensanleihe der HELMA Eigenheimbau AG ist über die Laufzeit von fünf Jahren mit 5,875 % p. a. verzinst. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des öffentlichen Angebots wird voraussichtlich ab Dienstag, 10. September 2013 ein Handel per Erscheinen in den Schuldverschreibungen im Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Anleihen eröffnet werden. Ausgabe- und Valutatag ist der 19. September 2013.

Die Steubing AG begleitete die Anleiheemission als Sole Global Coordinator und Bookrunner.

Eckdaten zur Anleihe

Emittentin HELMA Eigenheimbau AG
Volumen 25 Mio. Euro
ISIN / WKN DE000A1X3HZ2 / A1X3HZ
Unternehmensrating BBB (Investment-Grade; Creditreform Rating AG, Juli 2013)
Kupon 5,875 % p. a.
Ausgabepreis 100 %
Valuta 19.09.2013
Laufzeit 5 Jahre: 19.09.2013-19.09.2018 (ausschließlich)
Zinszahlung Jährlich, nachträglich zum 19.09. eines jeden Jahres (erstmals 2014)
Rückzahlung 100 %
Rückzahlungstermin 19.09.2018
Stückelung 1.000 Euro
Mindestanlagebetrag 1.000 Euro
Status Nicht nachrangig, nicht besichert
Kündigungsrecht Kündigungsrecht der Emittentin:
vorzeitig im Falle einer Änderung oder Ergänzung der steuerrechtlichen Vorschriften (tax gross-up, tax call)
ordentlich ab dem 19. September 2016 zu 101 % des Nennbetrags
ordentlich ab dem 19. September 2017 zu 100,5 % des Nennbetrags
Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger u. a. bei:
Kontrollwechsel
Drittverzug
weiteren in den Anleihebedingungen aufgeführten Gründen (siehe Wertpapierprospekt)
Covenants Ausschüttungsbegrenzung in Höhe von 50 % des Bilanzgewinns
Börse Open Market der Deutsche Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) im Segment Entry Standard für Unternehmensanleihen
Sole Global Coordinator und Bookrunner Steubing AG
 

Über die HELMA Eigenheimbau AG:

Die HELMA Eigenheimbau AG ist ein kundenorientierter Baudienstleister mit Full-Service-Angebot. Der Fokus liegt dabei auf der Entwicklung, der Planung, dem Verkauf sowie der Bauregie von schlüsselfertigen oder teilfertigen Ein- und Zweifamilienhäusern in Massivbauweise. Insbesondere die Möglichkeit der individuellen Planung bzw. Individualisierung ohne Extrakosten sowie das ausgeprägte Know-how im Bereich energieeffizienter Bauweisen werden am Markt als Alleinstellungsmerkmale der HELMA Eigenheimbau AG wahrgenommen. Mit überzeugenden, nachhaltigen Energiekonzepten hat sich die Gesellschaft als einer der führenden Anbieter solarer Energiesparhäuser etabliert und gehört mit mehreren tausend gebauten Eigenheimen zu den erfahrensten Unternehmen der Massivhausbranche. Die Tochterunternehmen HELMA Wohnungsbau GmbH, HELMA Ferienimmobilien GmbH und Hausbau Finanz GmbH komplettieren als Bauträger, Ferienhausanbieter und Finanzierungsvermittler das Angebot des HELMA-Konzerns.

IR-Kontakt:

Frank Ostermair / Linh Chung
Better Orange IR & HV AG
Tel.: +49 (0)89 / 8896906-25
E-Mail: helma@better-orange.de

Gerrit Janssen, Finanzvorstand
HELMA Eigenheimbau AG
Tel.: +49 (0)5132 / 8850-113
E-Mail: ir@helma.de

Ansprechpartner zur Transaktion:

Thomas Kaufmann
Steubing AG
Tel.: +49 (0)69 / 29716-105
E-Mail: thomas.kaufmann@steubing.com

Wichtiger Hinweis:
Wertpapiergeschäfte sind mit Risiken, insbesondere dem Risiko eines Totalverlusts des eingesetzten Kapitals, verbunden. Sie sollten sich deshalb vor jeder Anlageentscheidung eingehend persönlich unter Berücksichtigung Ihrer persönlichen Vermögens- und Anlagesituation beraten lassen und Ihre Anlageentscheidung nicht allein auf diese Informationen stützen. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Kredit- und Wertpapierinstitute. Die Zulässigkeit des Erwerbs eines Wertpapiers kann an verschiedene Voraussetzungen - insbesondere Ihre Staatsangehörigkeit - gebunden sein. Bitte lassen Sie sich auch hierzu vor einer Anlageentscheidung entsprechend beraten.

Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Schuldverschreibungen der HELMA Eigenheimbau AG dar. Das Angebot von Schuldverschreibungen der Emittentin erfolgt ausschließlich durch und auf Grundlage des von der Commission de Surveillance du Secteur Financier ('CSSF') des Großherzogtums Luxemburg am 2. September 2013 gebilligten und an die zuständigen Behörden in Deutschland und Österreich notifizierten Prospekts, der in elektronischer Form auf den Internetseiten der HELMA Eigenheimbau AG (www.helma.de/investor-relations/anleihe), der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) zum Download bereit steht. Im Zusammenhang mit dem Angebot sind ausschließlich die Angaben im Prospekt verbindlich.

Diese Unterlage darf nicht in die Vereinigten Staaten, Australien, Kanada oder Japan oder jedes andere Land, in dem der Vertrieb oder die Veröffentlichung dieser Unterlage rechtswidrig wäre, verbracht oder dort veröffentlicht werden. Die Schuldverschreibungen werden weder gemäß dem United States Securities Act of 1933 noch bei irgendeiner Behörde eines U.S.-Bundesstaates oder gemäß den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen von Australien, Kanada oder Japan registriert und dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch für oder auf Rechnung von U.S.-Personen oder anderen Personen, die in Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten ansässig sind, angeboten oder verkauft werden. In den Vereinigten Staaten, Australien, Kanada und Japan wird kein öffentliches Angebot der Schuldverschreibungen stattfinden.



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