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DGAP-Ad-hoc News vom 06.04.2016

Heliocentris Energy Solutions AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre

Heliocentris Energy Solutions AG / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
06.04.2016 20:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Heliocentris Energy Solutions AG beschließt Barkapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital mit Bezugsrecht der Aktionäre

Berlin, 6. April 2016 - Der Vorstand der Heliocentris Energy Solutions AG (ISIN DE000A1MMHE3) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit mittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre unter teilweiser Ausnutzung des gemäß § 6 Abs. 5 der Satzung bestehenden genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital der Gesellschaft wird um bis zu EUR 2.499.999,00 auf bis zu EUR 16.742.232 durch die Ausgabe von bis zu 2.499.999 neuen Aktien erhöht. Die neuen Aktien werden mit Dividendenberechtigung ab dem 1. Januar 2015 ausgegeben.
Die neuen Aktien werden von der Emissionsbank mit der Verpflichtung übernommen, sie den Aktionären der Gesellschaft im Verhältnis 6:1 (je 6 gehaltene Aktien der Gesellschaft berechtigen zum Bezug einer neuen Aktie) innerhalb einer zweiwöchigen Bezugsfrist voraussichtlich vom 08. April 2016 bis 22. April 2016 zu einem Bezugspreis von EUR 2,00 zum Bezug anzubieten. Das Bezugsangebot wird voraussichtlich am 07. April 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.heliocentris.com) und im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Nicht fristgemäß ausgeübte Bezugsrechte verfallen. Ein Bezugsrechtshandel wird nicht eingerichtet. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird entsprechend der Ermächtigung durch die Hauptversammlung für Spitzenbeträge ausgeschlossen. Etwaige während der Bezugsfrist nicht bezogenen Aktien sollen im Rahmen einer Privatplatzierung - unter Berücksichtigung der in bestimmten Rechtsordnungen ggf. anwendbaren Angebotsbeschränkungen - ausgewählten Anlegern zu einem dem Bezugspreis entsprechenden Preis angeboten werden.

Die Einbeziehung der neuen Aktien in die bestehende Notierung soll voraussichtlich am 05. Mai 2016 erfolgen.

Die Höhe der Kapitalerhöhung gewährleistet, dass der sich daraus ergebende Bruttoemissionserlös keinesfalls EUR 5.000.000,00 erreicht oder überschreitet, so dass die Kapitalerhöhung nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) prospektfrei erfolgen kann. Der tatsächliche Bruttoemissionserlös hängt von der Anzahl der bezogenen und der im Rahmen der Privatplatzierung platzierten neuen Aktien ab und kann daher unter dem Höchstbetrag liegen.

Die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung einschließlich eines Hinweises auf weitere Informationen der Gesellschaft können dem Bezugsangebot an die Aktionäre entnommen werden.

  - Ende der Adhoc-Mitteilung -

Wichtiger Hinweis: 

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Insbesondere stellt diese Bekanntmachung kein Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika dar. In den Vereinigten Staaten von Amerika dürfen Wertpapiere nur mit vorheriger Registrierung oder - ohne vorherige Registrierung - nur unter Nutzung einer Ausnahme von den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung (der "Securities Act") verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Ein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika findet nicht statt.
Vorbehaltlich bestimmter Ausnahmen dürfen die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere weder in Australien, Kanada, Japan noch dem Vereinigten Königreich noch an oder für Rechnung von australischen, kanadischen, japanischen oder Einwohnern des Vereinigten Königreichs verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Veröffentlichung, Verteilung oder Weiterleitung in den Vereinigten Staaten von Amerika, Australien, Kanada, Japan oder im Vereinigten Königreich bestimmt. Es darf im Vereinigten Königreich nur an Personen verteilt werden, die (i) Branchenerfahrung mit Investitionen im Sinne von Artikel 19 (5) der U.K. Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 (in ihrer jetzigen Fassung) (die "Order") haben oder (ii) von Artikel 49 (2) (a) bis (d) der Order ("high net worth entities, unincorporated associations etc.") erfasst sind (alle solche Personen im folgenden "Relevante Personen" genannt). Im Vereinigten Königreich richtet sich dieses Dokument nur an Relevante Personen. Jede Person im Vereinigten Königreich, die keine Relevante Person ist, sollte aufgrund dieses Dokuments oder seines Inhaltes weder tätig werden noch auf dieses vertrauen. Jede Investition oder Investitionstätigkeit, auf die sich dieses Dokument bezieht, ist nur für Relevante Personen verfügbar und wird nur mit Relevanten Personen durchgeführt.


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Fax:          +49 (0)30 340 601 599
E-Mail:       ir@heliocentris.com
Internet:     www.heliocentris.com
ISIN:         DE000A1MMHE3
WKN:          A1MMHE
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