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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 04.10.2010

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
04.10.2010 13:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die WestLB AG, Düsseldorf, Deutschland hat uns am 30. September 2010 gemäß § 21 Abs.1 WpHG wie folgt informiert:

Hiermit teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der WestLB AG, Düsseldorf, Deutschland, an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, Deutschland (ISIN DE0007314007), am 24. September 2010 die Schwelle von 3% überschritten hat und an diesem Tag 4,99% betrug. Dies entsprach 11.646.515 von insgesamt 233.330.302 Stimmrechten.

Die Mitteilungspflicht nach § 21 Abs.1 WpHG ist auf die Rolle der WestLB AG als Konsortialbank im Rahmen einer am 24. September 2010 ins Handelsregister eingetragenen Kapitalerhöhung der Heidelberger Druckmaschinen AG zurückzuführen.

Gleichzeitig teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass die WestLB AG, Düsseldorf, Deutschland, am 29. September 2010 die Schwelle von 3% der Stimmrechte an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, Deutschland (ISIN DE0007314007) unterschritten hat und nunmehr einen Stimmrechtsanteil von 0 % hält. Dies entspricht 0 von insgesamt 233.330.302 Stimmrechten.



04.10.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
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