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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 17.09.2010

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
17.09.2010 15:06

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Union Asset Management Holding AG, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 17.09.2010 nach § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:
Im Auftrag und für die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt, Deutschland, teilen wir Ihnen gemäß § 21 Abs.1 WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG am 15.09.2010 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 0,002 % (Anzahl Stimmrechte: 1.661) beträgt.



17.09.2010 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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