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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 25.01.2010

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
25.01.2010 

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die SMALLCAP World Fund, Inc., Los Angeles, Kalifornien, USA, hat uns am 22. Januar 2010 nach § 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:
Am 19. Januar 2010 überschritt der Stimmrechtsanteil der SMALLCAP World Fund, Inc. an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg, die Meldeschwelle von 3%. Zu diesem Zeitpunkt hielt SMALLCAP World Fund, Inc. 3,13% (2.446.082 Stammaktien) der gesamten Stimmrechte an der Heidelberger Druckmaschinen AG (die Stimmrechte ergeben sich aus 78.043.434 Stammaktien). Heidelberg hat ausschließlich Stammaktien ausgegeben.



25.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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