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Heidelberger Druckmaschinen AG

News Detail

DGAP-PVR News vom 07.01.2009

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die cominvest Asset Management GmbH, Frankfurt, Deutschland, hat uns am 06.01.2009 nach §§ 21 Abs. 1 WpHG, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG sowie § 32 Abs. 2 InvG wie folgt informiert:
Hiermit teilen wir Ihnen nach § 21 Abs.1 WpHG i. V. m. § 32 Abs. 2 InvG mit, dass unser Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kurfürsten-Anlage 52-60, 69115 Heidelberg am 02.01.2009 die Meldeschwelle von 3 % überschritten hat und nun 3,07 % (Stck. 2.395.090) beträgt. Davon sind uns 1,84 % (Stck. 1.434.090) der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

07.01.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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