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Heidelberger Druckmaschinen AG

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DGAP-PVR News vom 25.01.2008

Heidelberger Druckmaschinen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Heidelberger Druckmaschinen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die SEB Invest GmbH, Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt, Deutschland (nachfolgend 'SEB' genannt) hat uns am 25. Januar 2008 gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG wie folgt informiert:

Der Stimmrechtsanteil der SEB an der Heidelberger Druckmaschinen Aktiengesellschaft, Heidelberg hat am 21. Januar 2008 die Schwelle von 3% überschritten und beträgt nun 3,018% (2.406.500 Stimmrechtsaktien).
Davon sind 0,192% der Stimmrechte (153.200 Stimmrechtsaktien) der SEB nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

25.01.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Heidelberger Druckmaschinen AG
              Kurfürsten-Anlage 52-60
              69115 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelberg.com
 
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