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DGAP-PVR News vom 22.11.2016

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

22.11.2016 14:27

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Wir wurden mit Schreiben vom 22. November 2016 über Folgendes informiert:
A. Die Capital Research and Management Company, Los Angeles, USA, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Die Capital Research and Management Company ist eine in den USA ansässige Verwaltungsgesellschaft, welche die (eine Vielzahl von einzelnen Investmentfonds umfassende) 'American Funds Group' verwaltet. Die Capital Research and Management Company ist weder direkt noch indirekt Inhaberin der Aktien, in die die Fonds der 'American Funds Group' auf eigene Rechnung investieren. Vielmehr werden die jeweiligen Aktien von einem oder mehreren dieser Fonds gehalten. Die Capital Research and Management Company verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition. 2. Die Capital Research and Management Company beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der HeidelbergCement AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. Die Capital Research and Management Company kann momentan nicht beurteilen, ob die von ihr verwalteten Fonds innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der HeidelbergCement AG erwerben oder auf sonstige Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den Investmentzielen der individuellen Fonds ab. 3. Als institutioneller Investor strebt die Capital Research and Management Company keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der HeidelbergCement AG an.
4. Als institutioneller Investor strebt die Capital Research and Management Company keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HeidelbergCement AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt die Capital Research and Management Company gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der Capital Research and Management Company gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet wurden. Daher hat die Capital Research and Management Company den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.

B. The Capital Group Companies, Inc., Los Angeles, USA, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Die The Capital Group Companies, Inc. hält 100 % der Anteile an der Capital Research and Management Company. Letztere ist eine in den USA ansässige Verwaltungsgesellschaft, welche die (eine Vielzahl von einzelnen Investmentfonds umfassende) 'American Funds Group' verwaltet. Weder The Capital Group Companies, Inc., noch die Capital Research and Management Company ist direkt oder indirekt Inhaberin der Aktien, in die die Fonds der 'American Funds Group' auf eigene Rechnung investieren. Vielmehr werden die jeweiligen Aktien von einem oder mehreren dieser Fonds gehalten. The Capital Group Companies, Inc. verfolgt daher keine strategischen Ziele mit der Investition.
2. The Capital Group Companies, Inc. beabsichtigt innerhalb der nächsten zwölf Monate nicht, auf eigene Rechnung weitere Stimmrechte an der HeidelbergCement AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen. The Capital Group Companies, Inc. kann momentan nicht beurteilen, ob die von der Capital Research and Management Company verwalteten Fonds innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der HeidelbergCement AG erwerben oder auf sonstige Weise erlangen werden. Jedweder Erwerb hängt von den jeweiligen Marktkonditionen und den Investmentzielen der individuellen Fonds ab.
3. Als institutioneller Investor strebt The Capital Group Companies, Inc. keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der HeidelbergCement AG an.
4. Als institutioneller Investor strebt The Capital Group Companies, Inc. keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der HeidelbergCement AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
5. Hinsichtlich der Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel teilt The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG mit, dass die Stimmrechte der The Capital Group Companies, Inc. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. § 22 Abs. 1 S. 2 und 3 WpHG zugerechnet wurden. Daher hat The Capital Group Companies, Inc. den Erwerb weder aus Eigenmitteln noch aus Fremdmitteln finanziert.


Heidelberg, den 22. November 2016

Der Vorstand



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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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