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DGAP-PVR News vom 22.10.2015

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

22.10.2015 16:51

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die VEMOS 2 Beteiligungen GmbH i.G., Zossen, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.10.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG, Heidelberg, Deutschland am 20.10.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 26,20% (das entspricht 49230203 Stimmrechten) betragen hat. 24,95% der Stimmrechte (das entspricht 46887365 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Weitere 1,25% (das entspricht 2342838 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der HeidelbergCement AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: VEM Spohn GmbH, Spohn Cement Beteiligungen GmbH.



22.10.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  HeidelbergCement AG
              Berliner Straße 6
              69120 Heidelberg
              Deutschland
Internet:     www.heidelbergcement.com
 
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