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DGAP-PVR News vom 13.03.2014

HeidelbergCement AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

HeidelbergCement AG 

13.03.2014 15:02

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Wir wurden mit Schreiben vom 12. März 2014 über Folgendes informiert:
A. Die KL Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

B. Die Kötitzer Ledertuch- und Wachstuch-Werke GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

C. Die UBH Holding GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

D. Die Piwa GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

E. Die VEM Beteiligungen GmbH, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

F. Die Horst Plaschna Management GmbH & Co. Beteiligungssanierungs- und verkaufs KG, Ulm, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

G. Die VEM Vermögensverwaltung Aktiengesellschaft, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.

H. Die VEM Spohn GmbH, Zossen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a WpHG Folgendes mitgeteilt:
1. Der der Zurechnung der Stimmrechte zugrunde liegende Sachverhalt dient weder der Erzielung von Handelsgewinnen der Mitteilenden noch der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Wir beabsichtigen derzeit nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate in wesentlichem Umfang weitere Stimmrechte durch Erwerb oder sonstige Weise zu erlangen.
3. Eine besondere Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen streben wir nicht an. Soweit die Hauptversammlung überhaupt zuständig ist, werden wir über die Ausübung unserer Stimmrechte Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen. Im Übrigen ist unser mittelbarer Gesellschafter Ludwig Merckle Mitglied des Aufsichtsrats sowie des Personalausschusses des Aufsichtsrats der Gesellschaft und wird in dieser Eigenschaft ebenfalls Einfluss auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen nehmen.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur und der Dividendenpolitik der Gesellschaft beabsichtigen wir nicht.
5. Der Erwerb der Stimmrechte, die zum Überschreiten der Stimmrechtsschwelle von 25% geführt haben, beruht auf der Zurechnung von Stimmrechten. Eigen- oder Fremdmittel wurden zur Finanzierung des Erwerbs von Stimmrechten daher nicht aufgewendet.


Heidelberg, den 13. März 2014

Der Vorstand



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