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Global Fashion Group S.A.

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.06.2019

GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

Global Fashion Group S.A. / Schlagwort(e): Börsengang
GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

29.06.2019 / 01:00 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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GLOBAL FASHION GROUP PLATZIERT 44.000.000 AKTIEN ZU EUR 4,50 JE AKTIE

 

Luxemburg, 28. Juni 2019 - Die Global Fashion Group S.A. ("GFG") platziert im Rahmen ihres Börsengangs insgesamt 44.000.000 Aktien, bestehend aus 40.000.000 neuen Aktien aus einer Barkapitalerhöhung und 4.000.000 bestehenden Aktien zur Abdeckung von Mehrzuteilungen.

Die bestehenden Aktien wurden durch eine Wertpapierleihe zur Verfügung gestellt. Sollten keine Stabilisierungsmaßnahmen vorgenommen werden und die Konsortialbanken daher die ihnen eingeräumte Option ausüben, eine der Mehrzuteilung entsprechende Anzahl von Aktien zu erwerben (Greenshoe Option), wird GFG zusätzliche neue Aktien ausgeben und die Erlöse aus der Mehrzuteilung erhalten (Primary Greenshoe).

Der Platzierungspreis wurde auf EUR 4,50 je Aktie festgelegt. Die Bruttogesamterlöse belaufen sich auf EUR 180 Millionen, wenn die Greenshoe Option nicht ausgeübt wird und EUR 198 Millionen, wenn die Greenshoe Option vollumfänglich ausgeübt wird. Die Bruttoerlöse, abzüglich Kommissionen und Ausgaben, fließen allein GFG zu.

Kinnevik Internet Lux S.à r.l. und Rocket Internet SE werden Aktien für EUR 60 Millionen bzw. rund EUR 50 Millionen zugeteilt werden.

Es wird erwartet, dass der Handel in Aktien der GFG im regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter dem Handelssymbol GFG, der Wertpapierkennnummer (WKN) A2PLUG und der Internationalen Wertpapier-Identifikationsnummer (ISIN) LU2010095458 am 2. Juli 2019 beginnt, mit einer geplanten Lieferung der Angebotsaktien am 4. Juli 2019.

--Ende--

Medienkontakt:
Jovana Lakcevic
Head of PR & Communications, GFG
jovana.lakcevic@global-fashion-group.com
+447990 038510

Investor Relations:
investorrelations@global-fashion-group.com


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Weder die Joint Bookrunner noch ihre jeweiligen Partner, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater oder Bevollmächtigten übernehmen irgendeine Verantwortung oder Haftung oder geben ausdrücklich oder implizit eine Gewährleistung hinsichtlich der Echtheit, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Informationen in dieser Veröffentlichung (oder hinsichtlich des Fehlens von Informationen in dieser Veröffentlichung) oder jeglicher anderen Informationen über das Unternehmen, egal ob in Schriftform, mündlich oder einer visuellen oder elektronischen Form und unabhängig von der Art der Übermittlung oder Zurverfügungstellung, oder für irgendwelche Schäden (unabhängig von der Art ihrer Entstehung) aus der Verwendung dieser Veröffentlichung oder ihrer Inhalte oder in sonstiger Weise im Zusammenhang damit.

In Zusammenhang mit der Platzierung der Aktien der Gesellschaft wird Joh. Berenberg, Gossler & Co. KG auf Rechnung der Joint Bookrunner als Stabilisierungsmanager (der "Stabilisierungsmanager") tätig sein und in dieser Eigenschaft möglicherweise Mehrzuteilungen vornehmen und Stabilisierungs-maßnahmen im Einklang mit den rechtlichen Anforderungen (Artikel 5 Abs. 4 und 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in Verbindung mit Artikel 5 bis 8 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052) durchführen. Stabilisierungsmaßnehmen zielen auf die Unterstützung des Marktkurses der Aktien der Gesellschaft während des Stabilisierungszeitraums ab; dieser Zeitraum beginnt an dem Tag, an dem der Handel mit Aktien der Gesellschaft am regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse aufgenommen wird, voraussichtlich am 2. Juli 2019, und endet spätestens 30 Kalendertage danach (der "Stabilisierungszeitraum"). Jedoch ist der Stabilisierungsmanager nicht verpflichtet, Stabilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Insofern muss eine Kursstabilisierungs-maßnahme nicht zwingend erfolgen und kann jederzeit beendet werden. Diese Maßnahmen können dazu führen, dass der Kurs der Aktien der Gesellschaft höher ist als er es anderenfalls wäre. Zudem kann sich der Kurs vorübergehend auf einem nicht nachhaltigen Niveau befinden. In Zusammenhang mit solchen Stabilisierungsmaßnahmen können den Anlegern zusätzlich zu den neu ausgegeben Aktien bis zu 4.000.000 Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden (wobei die Anzahl dieser Aktien 15% der im Angebot tatsächlich platzierten Neuen Aktien nicht überschreiten darf). Darüber hinaus hat die Gesellschaft den Joint Bookrunnern eine Option eingeräumt, die es ihnen ermöglicht, eine Anzahl von Aktien der Gesellschaft zu erwerben, die der Anzahl der Mehrzuteilungsaktien zum endgültigen Angebotspreis abzüglich vereinbarter Provisionen entspricht (sogenannte Greenshoe-Option). Soweit Investoren im Rahmen des Angebots Mehrzuteilungsaktien zugeteilt werden, ist der Stabilisierungsmanager berechtigt, diese Option auf Rechnung der Joint Bookrunner während des Stabilisierungszeitraums auszuüben.

Hinsichtlich der Aktien wurde - ausschließlich für Zwecke der Produktionsüberwachungsanforderungen gemäß (a) EU-Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzierungsinstrumente in der geltenden Fassung ("MiFID II"), (b) Artikel 9 und 10 der Delegierten Richtlinie (EU) 2017/593 der Kommission zur Ergänzung der MiFID II und (c) lokalen Umsetzungsmaßnahmen (zusammen die "MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen") und unter Ausschluss jeglicher vertraglichen, deliktsrechtlichen oder sonstigen Haftung, der ein "Konzepteur" (im Sinne der MiFID II-Produktüberwachungsanforderungen) ansonsten in diesem Zusammenhang unterliegen könnte - ein Produktfreigabeverfahren durchgeführt, das ergeben hat, dass die Aktien (i) mit einem Endkunden-Zielmarkt aus Kleinanlegern und Anlegern, die die Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im Sinne der MiFID II) erfüllen, vereinbar sind, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß der MiFID II zulässigen Vertriebskanäle geeignet sind (die "Zielmarktbestimmung").

Ungeachtet der Zielmarktbestimmung sollten Vertreiber Folgendes beachten: Der Kurs der Aktien kann sinken und Anleger könnten einen Teil ihres investierten Betrages verlieren oder einen Totalverlust erleiden. Die Aktien bieten keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz. Eine Anlage in den Aktien ist nur für Anleger geeignet, die keine garantierten Erträge und keinen Kapitalschutz benötigen und die (alleine oder mithilfe eines geeigneten Finanz- oder sonstigen Beraters) in der Lage sind, die Vorteile und Risiken einer solchen Anlage zu beurteilen, und die über ausreichende Mittel verfügen, um eventuelle Verluste, die aus einer solchen Anlage entstehen, zu verkraften. Die Zielmarktbestimmung berührt nicht die Anforderungen etwaiger vertraglicher, gesetzlicher oder aufsichtsrechtlicher Verkaufsbeschränkungen in Bezug auf das Angebot. Um etwaige Zweifel auszuräumen wird klargestellt, dass die Zielmarktbestimmung weder (a) eine Beurteilung der Eignung oder Angemessenheit im Sinne der MiFID II noch (b) eine Empfehlung an einen Anleger oder eine Gruppe von Anlegern, in die Aktien zu investieren, diese zu erwerben oder irgendeine sonstige Handlung in Bezug auf diese vorzunehmen, darstellt. Jeder Vertreiber ist dafür verantwortlich, den Zielmarkt hinsichtlich der Aktien eigenständig zu bestimmen und geeignete Vertriebskanäle festzulegen.


29.06.2019 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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