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DGAP-Ad-hoc News vom 24.03.2020

GK Software SE: Gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds als Vorsitzender des Aufsichtsrats - Herr Dr. Philip Reimann soll gerichtlich als neues Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bestellt werden.

GK Software SE / Schlagwort(e): Personalie
GK Software SE: Gerichtliche Bestellung eines neuen Aufsichtsratsmitglieds als Vorsitzender des Aufsichtsrats - Herr Dr. Philip Reimann soll gerichtlich als neues Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bestellt werden.

24.03.2020 / 16:59 CET/CEST
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Der Vorstand der GK Software SE hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, die gerichtliche Bestellung von Herrn Dr. Philip Reimann, Rechtsanwalt und Steuerberater, Hamburg, als neues Aufsichtsratsmitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates der Gesellschaft beim Amtsgericht Chemnitz zu beantragen. Herr Dr. Philip Reimann soll sowohl gerichtlich zum Mitglied des Aufsichtsrates als auch zugleich zu dessen Vorsitzenden bestimmt werden.

Die Beantragung der gerichtlichen Bestellung von Herrn Dr. Philip Reimann erfolgt vor dem Hintergrund, dass das bisherige Mitglied des Aufsichtsrates, der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Uwe Ludwig, sein Amt aus gesundheitlichen Gründen mit Wirkung zum Ablauf des 11. März 2020 niederlegen musste und der Aufsichtsrat seither nicht ordnungsgemäß besetzt ist.

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08261 Schöneck
Deutschland
WKN 757142
ISIN DE0007571424
Notiert: Frankfurt (Prime Standard)

(Ende der Ad-hoc-Mitteilung)

Kontakt:
Investor Relations
GK Software SE
Dr. René Schiller
Tel.: +49 (0)37464-84-264
Fax: +49 (0)37464-84-15
E-Mail: rschiller@gk-software.com

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