Veröffentlichung einer Insiderinformation (Ad-hoc Mitteilung) gemäß Artikel 17 MAR
Schuldscheindarlehensgeber von GERRY WEBER gewähren Stundung ihrer Forderungen bis Ende Januar 2019
(Halle/Westfalen, 13. November 2018) Die Schuldscheindarlehensgeber der GERRY WEBER International AG, deren Forderungen am 5. November 2018 fällig geworden sind, haben sich mit dem Unternehmen auf eine Stundung ihrer Forderungen geeinigt. Die Stundungsvereinbarungen gelten bis Ende Januar 2019 und sind ein weiterer wesentlicher Teilschritt der umfassenden Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen des Unternehmens. Parallel hierzu halten die finanzierenden Banken ihre Kreditlinien für GERRY WEBER offen.
Angesichts des angestoßenen Transformationsprozesses sowie einer ersten Analyse der Entwicklung im 4. Quartal des abgelaufenen Geschäftsjahrs 2017/18 (31. Oktober) hat der Vorstand der GERRY WEBER International AG die bestehende Prognose hinsichtlich Umsatz- und Ergebnisentwicklung überprüft und angepasst: Der Vorstand geht nunmehr von einem Umsatz für das Geschäftsjahr 2017/18 in Höhe von bis zu EUR 790 Mio. (bislang: EUR 830 bis 840 Mio.) und von einem deutlichen Verlust im operativen Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) aus (bislang: EUR -10 bis 0 Mio.). Der Fehlbetrag im EBIT wird vor allem durch Rückstellungen für Personalmaßnahmen und Filialschließungen sowie von außerplanmäßigen Abschreibungen und Wertberichtungen geprägt sein.
Der Vorstand
Mitteilende Person:
Jörg Stüber
Direktor Finanzen
Tel.: +49 5201 185-8914
Joerg.Stueber@gerryweber.com
13.11.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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