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DGAP-PVR News vom 29.03.2010

Quanmax AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Quanmax AG / Veröffentlichung einer sonstigen Stimmrechtsmitteilung gemäß § 91 Abs. 1 BörseG
29.03.2010 17:22

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



1. Die Quanmax (M) Sdn. Bhd., Penang, Malaysia hat uns gemäß § 91 Abs. 1 BörseG am 29.3.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Quanmax AG, Linz, Österreich, ISIN: AT0000A0E9W5, WKN: A0X9EJ, am 29.03.2010 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 67,99% (das entspricht 13.598.878 Stimmrechten) beträgt.
2. Die Quanmax Inc., Taipei, Taiwan hat uns gemäß §§ 91 Abs. 1, 92 Nr. 4 BörseG am 29.03.2010 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Quanmax AG, Linz, Österreich, ISIN: AT0000A0E9W5, WKN: A0X9EJ, am 29.03.2010 die Schwelle von 75% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 67,99% (das entspricht 13.598.878 Stimmrechten) beträgt. 67,99% der Stimmrechte (das entspricht 13.598.878 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 92 Nr. 4 BörseG von der Quanmax (M) Sdn. Bhd. zuzurechnen.


29.03.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Quanmax AG
              Industriezeile 35
              4021 Linz
              Österreich
Internet:     www.quanmax.ag
 
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