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Geratherm Medical AG

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DGAP-PVR News vom 02.06.2010

Geratherm Medical AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Geratherm Medical AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
02.06.2010 14:24

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Am 01. Juni 2010 wurde uns von der Deutschen Bank AG London folgende Meldung übermittelt:

Die Deutsche Bank AG London hat uns, Geratherm Medical AG (ISIN DE0005495626), im Namen und Auftrag der FPM Funds SICAV, 2 Boulevard Konrad Adenauer, L-1115 Luxembourg, RC B 80070, gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der FPM Funds SICAV am 7. Mai 2010 an der Geratherm Medical, Fahrheitstraße 1, 98716 Geschwenda, Deutschland, die Stimmrechtsgrenze von 3,00 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,085 % (152.724 Stimmrechte) betrug.



02.06.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  Geratherm Medical AG
              Fahrenheitstraße 1
              98716 Geschwenda
              Deutschland
Internet:     www.geratherm.com
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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