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Fresenius SE & Co. KGaA

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Pressemitteilung vom 04.12.2006

Hauptversammlung stimmt Umwandlung der Fresenius AG in eine Europäische Gesellschaft (SE) und Aktiensplit mit großer Mehrheit zu

Bad Homburg v.d.H.

Die Aktionäre der Fresenius AG haben heute auf der außerordentlichen Hauptversammlung in Frankfurt am Main mit großer Mehrheit dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand zugestimmt, das Unternehmen in eine Europäische Gesellschaft (Societas Europaea – SE) umzuwandeln. Ebenfalls mit großer Mehrheit votierten die Aktionäre für eine Neueinteilung des Grundkapitals der Fresenius AG (Aktiensplit) in Verbindung mit einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, durch die sich die Anzahl der ausgegebenen Aktien verdreifacht.

Die neue Rechtsform trägt der internationalen Ausrichtung des Geschäfts von Fresenius Rechnung. Künftig werden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der EU und den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums an der Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat mitwirken können. Ferner kann die bisherige Größe des Aufsichtsrats mit zwölf Mitgliedern beibehalten werden. Dr. Ulf M. Schneider, Vorstandsvorsitzender der Fresenius AG, sagte: „Wir sind davon überzeugt, dass wir in der Fresenius SE unsere bewährte und effiziente Corporate Governance sehr gut fortsetzen können. Die SE fördert in besonderer Weise eine offene und internationale Unternehmenskultur. Die Umwandlung der Fresenius AG in eine Europäische Gesellschaft und der Aktiensplit sind zwei wichtige Schritte für Fresenius. Verbunden mit einer langfristigen, auf profitables Wachstum ausgerichteten Strategie werden sie das Unternehmen auf dem Weg in eine erfolgreiche Zukunft weiter stärken.“

Für die Umwandlung der Fresenius AG in eine SE stimmten 99,99 Prozent des vertretenen Stammkapitals. Eine SE ist eine Aktiengesellschaft nach EU-Recht. Die Umwandlung hat keine Auswirkungen auf die Unternehmensstruktur und die Leitungsorganisation; die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft bleiben erhalten. Die Umwandlung wird wirksam mit der Eintragung der Fresenius SE in das Handelsregister, die nach Abschluss des Arbeitnehmerbeteiligungsverfahrens im 3. Quartal 2007 erfolgen soll.

Für den Aktiensplit votierten 99,99 Prozent des vertretenen Stammkapitals. Das Grundkapital der Fresenius AG beträgt derzeit rund 131,7 Mio €. Es ist eingeteilt in jeweils 25.725.646 Stück Stamm- und Vorzugsaktien. Durch Umwandlung von Kapitalrücklagen wird das Grundkapital zunächst auf rund 154,4 Mio € erhöht und anschließend in jeweils 77.176.938 Stück Stamm- und Vorzugsaktien neu eingeteilt. Der anteilige Betrag am Grundkapital wird 1 € je Aktie betragen. Jeder Inhaber einer bisherigen Stammaktie der Gesellschaft wird über drei Stammaktien und jeder Inhaber einer bisherigen Vorzugsaktie über drei Vorzugsaktien verfügen. Durch den Aktiensplit wird das Kursniveau rechnerisch ermäßigt, ohne dass hierdurch der Gesamtwert für die Aktionäre berührt wird. Ziel ist es, den Handel in Fresenius-Aktien zu fördern und die Aktien auch für breite Anlegerkreise noch attraktiver zu machen. Der Aktiensplit soll nach Eintragung in das Handelsregister im 1. Quartal 2007 erfolgen.

Auf der außerordentlichen Hauptversammlung waren 79,95 Prozent des Stammkapitals und 11,68 Prozent des Vorzugskapitals vertreten. Stimmberechtigt waren die Stammaktionäre.


Diese Mitteilung enthält zukunftsbezogene Aussagen, die gewissen Risiken und Unsicherheiten unterliegen. Die zukünftigen Ergebnisse können erheblich von den zur Zeit erwarteten Ergebnissen abweichen, und zwar aufgrund verschiedener Risikofaktoren und Ungewissheiten wie zum Beispiel Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkurs­schwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfüg­barkeit finanzieller Mittel. Fresenius übernimmt keinerlei Verantwortung, die in dieser Mitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen zu aktualisieren.

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