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DGAP-Ad-hoc News vom 23.04.2018

Fresenius SE & Co. KGaA: Akorn, Inc. klagt nach Kündigung der Übernahmevereinbarung durch Fresenius auf Vollzug

Fresenius SE & Co. KGaA / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen/Rechtssache
Fresenius SE & Co. KGaA: Akorn, Inc. klagt nach Kündigung der Übernahmevereinbarung durch Fresenius auf Vollzug

23.04.2018 / 16:53 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Akorn, Inc. klagt nach Kündigung der Übernahmevereinbarung durch Fresenius auf Vollzug

Akorn, Inc. hat heute beim Court of Chancery in Delaware, USA, Klage gegen Fresenius auf Vollzug der Übernahmevereinbarung erhoben.

Akorn, Inc. argumentiert, dass Fresenius zum Vollzug der Übernahmevereinbarung mit Akorn verpflichtet sei, weil alle Vollzugsvoraussetzungen der Übernahmevereinbarung mit Ausnahme der Freigabe durch die US-Fusionskontrollbehörde FTC erfüllt seien.

Fresenius hält die Klage für unbegründet, weil Akorn mehrere Vollzugsvoraussetzungen nicht erfüllt hat. So hat die von Fresenius eingeleitete, unabhängige Untersuchung unter anderen schwerwiegende Verstöße gegen FDA1-Vorgaben zur Datenintegrität bei Akorn zu Tage gefördert. Fresenius wird alle notwendigen und geeigneten Maßnahmen ergreifen, um sich entschieden gegen die Klage zu verteidigen.

Fresenius beabsichtigt nicht, während des laufenden juristischen Verfahrens weitere Stellungnahmen abzugeben.
 

1 FDA: Food and Drug Administration (US-amerikanische Gesundheitsbehörde)


Fresenius SE & Co. KGaA,
vertreten durch Fresenius Management SE
Der Vorstand

Bad Homburg v.d.H., 23. April 2018

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Mitteilende Person:
Markus Georgi
Senior Vice President Investor Relations
T: +49 (0) 6172 608-2485
markus.georgi@fresenius.com
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Ende der Mitteilung


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Medienarchiv unter http://www.dgap.de



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