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Fresenius SE & Co. KGaA

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Pressemitteilung vom 18.06.2012

Ankeraktionär Eugen Münch und seine Frau haben das Angebot zum Erwerb der RHÖN-KLINIKUM AG angenommen

Bad Homburg v.d.H.

Herr Eugen Münch und seine Frau haben das Übernahmeangebot von Fresenius mit allen von ihnen gehaltenen Aktien in Höhe von 12,45 % des Grundkapitals der RHÖN-KLINIKUM AG angenommen. Dies hatte der Unternehmensgründer, Ankeraktionär, langjährige Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzende der RHÖN-KLINIKUM AG bereits am 26. April 2012 angekündigt.

Fresenius hatte am 18. Mai 2012 über die Tochtergesellschaft FPS Beteiligungs AG ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre der RHÖN-KLINIKUM AG abgegeben. Fresenius bietet den Aktionären der RHÖN-KLINIKUM AG 22,50 € pro Aktie in bar an. Das Angebot liegt damit um 52 % über dem Schlusskurs der RHÖN-KLINIKUM-Aktie vom 25. April 2012 sowie um 53 % über dem volumengewichteten Durchschnittskurs der letzten drei Monate (XETRA) vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots (26. April 2012).

Die Annahmefrist endet am 27. Juni 2012. Nur dann, wenn die Annahmeschwelle von mehr als 90 % am 27. Juni erreicht wird, folgt die gesetzliche weitere Annahmefrist von zwei Wochen.


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Wichtige Hinweise / Haftungsausschluss

Diese Mitteilung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten zum Verkauf von Aktien der RHÖN-KLINIKUM AG. Die Bedingungen des Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind alleine der Angebotsunterlage zu entnehmen, die im Internet unter http:// www.fresenius.de/rhoen veröffentlicht ist. Die Bedingungen des Übernahmeangebots können sich von den hier beschriebenen allgemeinen Informationen unterscheiden. Investoren und Inhabern von Aktien der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden.

Soweit Bekanntmachungen oder Informationen in dieser Mitteilung in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten, stellen diese keine Tatsachen dar und sind durch Wörter wie 'erwarten', 'glauben', 'schätzen', 'beabsichtigen', 'anstreben', 'davon ausgehen' oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen und Annahmen von Fresenius und der Bieterin FPS Beteiligungs AG, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die RHÖN-KLINIKUM AG und die RHÖN-KLINIKUM-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftiger Finanzergebnisse von RHÖN-KLINIKUM, zum Ausdruck. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die Fresenius und die Bieterin FPS Beteiligungs AG nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit und haben nur für den Zeitpunkt Bedeutung, in dem sie vorgenommen werden. Es sollte berücksichtigt werden, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Folgen erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten (z.B. Veränderungen der Geschäfts-, Wirtschafts-, und Wettbewerbssituation, Gesetzesänderungen, Ergebnisse klinischer Studien, Wechselkursschwankungen, Ungewissheiten bezüglich Rechtsstreitigkeiten oder Untersuchungsverfahren und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel), die meist nur schwer vorherzusagen sind und gewöhnlich nicht im Einflussbereich von Fresenius und der Bieterin FPS Beteiligungs AG liegen. Wenn sich eines der Risiken oder eine der Unsicherheiten realisiert oder wenn die zugrunde liegenden Annahmen einer zukunftsgerichteten Aussage sich als unzutreffend herausstellen, können die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen angegebenen oder enthaltenen Ergebnissen abweichen. Wir beabsichtigen nicht, solche zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, und übernehmen insoweit auch keine Verpflichtung.

Das Übernahmeangebot unterliegt deutschem Recht, insbesondere den Vorschriften des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots (WpÜG-Angebotsverordnung). Diese Bestimmungen können von den gesetzlichen Regelungen für ein öffentliches Übernahmeangebot, die in den Vereinigten Staaten von Amerika (die 'Vereinigten Staaten') gelten, wesentlich abweichen.

In den Vereinigten Staaten wird das Übernahmeangebot gemäß Section 14(e) und Regulation 14 E des U.S. Securities Exchange Act von 1934 (in der jeweils geltenden Fassung) und im Übrigen nach den Vorschriften des WpÜG durchgeführt. Für Aktionäre, deren Wohnort, Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in den Vereinigten Staaten ist, kann die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen nach US-amerikanischem Wertpapierrecht schwierig sein, da sowohl die RHÖN-KLINIKUM AG als auch die Bieterin ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. US-amerikanische Aktionäre sind ggf. nicht in der Lage, eine Gesellschaft, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten hat, oder deren Organmitglieder, die außerhalb der Vereinigten Staaten ansässig sind, vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen der Verletzung von US-amerikanischem Wertpapierrecht zu verklagen. Darüber hinaus kann die Vollstreckung von Urteilen eines US-amerikanischen Gerichts gegen Gesellschaften, die ihren Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben, mit Schwierigkeiten verbunden sein.

Die Durchführung als Angebot nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen erfolgt nicht und ist auch nicht beabsichtigt. Demnach wurden bzw. werden von Fresenius und der Bieterin FPS Beteiligungs AG Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots und/oder der das Übernahmeangebot enthaltenden Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten weder beantragt noch veranlasst. Fresenius und die Bieterin FPS Beteiligungs AG übernehmen daher keine Verantwortung für die Einhaltung anderer als deutscher und US-amerikanischer Rechtsvorschriften.

Die Abgabe und Veröffentlichung des Übernahmeangebots und die öffentliche Werbung für das Übernahmeangebot nach den Vorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten sind von der Bieterin nicht beabsichtigt.

Fresenius und die Bieterin FPS Beteiligungs AG übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Verbreitung, Versendung, Verteilung oder Weitergabe im Zusammenhang mit dem Angebot stehender Unterlagen oder die Annahme des geplanten Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten mit den jeweils dort geltenden nationalen Rechtsvorschriften vereinbar ist. Jede Haftung von Fresenius und der Bieterin FPS Beteiligungs AG für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen.

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