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DGAP-Ad-hoc News vom 12.05.2015

Ferratum: Mitteilung zur Einberufung der Jahreshauptversammlung der Ferratum Oyj

Helsinki/Berlin, 12. Mai 2015 - Ferratum Oyj (ISIN: FI4000106299, WKN: A1W9NS) ("Ferratum") veröffentlicht diese Ad-hoc Mitteilung gem. § 8, Abs. 5 des Finnischen Wertpapiermarktgesetzes.

MITTEILUNG ZUR EINBERUFUNG DER JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DER FERRATUM OYJ

Die Aktionäre der Ferratum Oyj werden hiermit zur Hauptversammlung der Gesellschaft eingeladen. Die Hauptversammlung findet am 2. Juni 2015 im MesseTurm, in der Friedrich-Ebert-Anlage 49, 60308, Frankfurt am Main, statt und beginnt um 10.30 Uhr (deutscher Zeit). Der Einlass der zur Hauptversammlung registrierten Personen beginnt um 9.30 Uhr.

Die Hauptversammlung wird in englischer Sprache, mit Übersetzungen in die finnische Sprache und die deutsche Sprache, abgehalten.

1 TAGESORDNUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG

Auf der Hauptversammlung werden die nachfolgenden Tagesordnungspunkte behandelt:

(1) Eröffnung der Hauptversammlung

(2) Einberufung der Hauptversammlung

(3) Wahl der Personen, die für die Überprüfung des Protokolls und für die Überwachung der Stimmenzählung zuständig sind

(4) Aufzeichnung der Rechtmäßigkeit der Hauptversammlung

(5) Protokollierung der Mitgliederpräsenz und Verabschiedung der Abstimmungsliste

(6) Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Berichts des Board of Directors und des Prüfungsberichts des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014

Bericht des Vorstandsvorsitzenden

(7) Feststellung des Jahresabschlusses

(8) Beschlussfassung zur Verwendung des Bilanzgewinns sowie zur Ausschüttung einer Dividende

Der Bilanzgewinn der Ferratum Oyj für das Geschäftsjahr 2014 belief sich auf EUR 9.387.479. Das ausschüttungsfähige Eigenkapital der Muttergesellschaft belief sich am Ende des Geschäftsjahres 2014 auf EUR 5.933.433.

Das Board of Directors schlägt vor, dass die Gesellschaft keine Dividenden aus den Gewinnrücklagen ausschütten wird. Ferner schlägt das Board of Directors vor, dass EUR 0,05 pro Aktie aus den Mitteln der freien Eigenkapitalrücklage an die Aktionäre als Kapitalrückzahlung ausgeschüttet werden. Das entspricht einer gesamten Kapitalrückzahlung von EUR 1.078.888; es erfolgt keine Kapitalrückzahlung auf Aktien, die von der Muttergesellschaft selbst gehalten werden.

Verglichen mit dem Abschluss des Geschäftsjahres 2014 sind keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage des Unternehmens eingetreten. Die Liquiditätsbasis des Unternehmens ist solide und nach Angaben des Board gefährdet die vorgeschlagene Kapitalrückzahlung die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens nicht.

Die Ausschüttung wird an Aktionäre gezahlt, die am Stichtag der Dividendenausschüttung, das ist der 4. Juni 2015, im Aktienregister der Gesellschaft registriert sind. Das Aktienregister wird durch Euroclear Finland Ltd geführt. Die Kapitalrückzahlung erfolgt am 11. Juni 2015.

(9) Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Board of Directors und des Vorstandsvorsitzenden

(10) Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Board of Directors

Der Prüfungsausschuss des Board of Directors schlägt vor, dass der Vorstand des Boards eine monatliche Vergütung in Höhe von EUR 2.000 erhält und die Mitglieder des Boards eine monatliche Vergütung von EUR 1.500 erhalten. Ferner wird vorgeschlagen, dass keine Vergütung an diejenigen Mitglieder gezahlt wird, die Mitarbeiter oder Geschäftsführer der Gesellschaft oder Tochterunternehmen der Gesellschaft sind. 

(11) Beschlussfassung über die Vergütung der Wirtschaftsprüfer

Der Prüfungsausschuss des Board of Directors schlägt vor, dass der Wirtschaftsprüfer angemessen, entsprechend der Rechnung des Wirtschaftsprüfers, vergütet wird. Die Rechnung wird durch die Gesellschaft genehmigt.

(12) Beschlussfassung über die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors

Das Board of Directors schlägt vor, dass die Anzahl der Mitglieder des Board of Directors von fünf (5) ordentlichen Mitgliedern bestätigt wird.

(13) Wahl der Mitglieder des Board of Directors und des Vorstands

Das Board of Directors schlägt, in Übereinstimmung mit deren Zustimmung, vor, die folgenden Personen als Mitglieder des Board für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung zu wählen: Erik Ferm als Vorsitzender, Jorma Jokela als stellvertretender Vorsitzender und Pieter van Groos, Lea Liigus sowie Juhani Vanhala als ordentliche Mitglieder.

Die Lebensläufe der vorgeschlagenen Mitglieder des Board of Directors werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com zur Verfügung stehen.

(14) Bestellung des Wirtschaftsprüfers

Der Prüfungsausschuss des Board of Directors schlägt vor, dass die zugelassene Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers Oy, welche APA Mikko Nieminen als verantwortlichen Wirtschaftsprüfer ernannt hat, für den Zeitraum bis zur nächsten Hauptversammlung als Wirtschaftsprüfer bestellt wird. Der ausgewählte Wirtschaftsprüfer hat sein Einverständnis zur Wahl gegeben.

(15) Schließung der Hauptversammlung

2 UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Die Vorschläge des Board of Directors und seinen Ausschüssen im Zusammenhang mit den Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie die Einladung stehen auf der Internetseite der Ferratum Oyj unter www.ferratumgroup.com zur Verfügung.

Der Geschäftsbericht der Ferratum Oyj, der sich aus dem Jahresabschluss der Gesellschaft, dem Bericht des Board of Directors und dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers zusammensetzt, steht auf der Internetseite der Ferratum Oyj zur Verfügung.

Die Vorschläge für die Entscheidungen zu Tagesordnungspunkten der Hauptversammlung sowie die Jahresabschlüsse stehen auch auf der Hauptversammlung zur Verfügung.

Kopien dieser Dokumente und dieser Einladung werden auf Anfrage hin an Aktionäre versendet. Das Protokoll der Hauptversammlung wird auf der Internetseite der Ferratum Oyj spätestens am 16. Juni 2015 zur Verfügung gestellt.

3 HINWEISE FÜR DIE TEILNEHMER DER HAUPTVERSAMMLUNG

3.1 Aktionäre, die bei Euroclear Finland registriert sind

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind alle Aktionäre berechtigt, die zum 21. Mai 2015 im Unternehmensregister der Gesellschaft bei Euroclear Finland Ltd. eingetragen sind. Eine Aktionär/in, dessen/deren Aktien in seinem/ihrem persönlichen Depot im Buchungssystem der Euroclear Finland Ltd registriert sind, ist im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen. 

Aktionäre mit Aktien, die bei Euroclear Finland Ltd registriert sind und die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, müssen sich für die Hauptversammlung spätestens am 25. Mai 2015 um 12.00 Uhr (Frankfurt time) anmelden. Eine Anmeldung kann erfolgen:

(a) über die Internetseite des Unternehmens: www.ferratumgroup.com;

(b) per Telefon +358 40 7248247 (Montag bis Freitag 9.00 Uhr - 15.00 Uhr (deutsche Zeit));

(c) per E-Mail ir@ferratum.com;

(d) per Telefax +358 20 7411614; oder

(e) auf postalischem Weg an Ferratum Oyj, z.H.: "Annual General Meeting", Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland.

In Verbindung mit der Anmeldung muss der Aktionär/die Aktionärin seinen/ihren Namen, die persönliche Identifikationsnummer oder den Business Identity Code, die Adresse sowie Telefonnummer und den Namen eines möglichen Stimmrechtsvertreters angeben. Die persönlichen Daten werden von Ferratum Oyj ausschließlich für die Zwecke der Hauptversammlung verwendet.

3.2 Treuhänderisch registrierte Aktionäre

Treuhänderisch registrierte Aktionäre haben das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen, sofern sie am Stichtag der Hauptversammlung, d.h. am 21. Mai 2015, Aktien halten und dazu berechtigt sind im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen zu sein, das von Euroclear Finland Ltd. geführt wird. Das Recht an der Hauptversammlung teilzunehmen erfordert außerdem, dass die Aktionäre auf Basis solcher Aktien spätestens am 28. Mai 2015 um 10:00 Uhr (Helsinki Zeit) im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd. eingetragen sind. Im Fall von treuhänderisch registrierten Aktien, berechtigt eine Registrierung im Temporary Shareholder's Register bei Euroclear Finland Ltd. zur Teilnahme an der Hauptversammlung.

Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien sind angewiesen unverzüglich die erforderlichen Anweisungen bezüglich der Eintragung in das Aktienregisters der Gesellschaft, die Dokumente zur Erteilung der Stimmrechtsvollmacht und die Unterlagen zur Registrierung für die Hauptversammlung von der Depotführenden Bank anzufordern. Um als Inhaber von treuhänderisch registrierten Aktien an der Hauptversammlung teilzunehmen, muss die Kontoverwaltung der Depotführenden Bank den Halter der treuhänderisch registrierten Aktien im Temporary Shareholder's Register der Gesellschaft spätestens zum oben angegebenen Zeitpunkt eingetragen haben.

3.3 Stimmrechtsvertreter und Bevollmächtigung

Ein Aktionär/Eine Aktionärin kann an der Hauptversammlung teilnehmen und dort von seinem/ihrem Stimmrecht durch einen Stimmrechtsvertreter Gebrauch machen. Ein Stimmrechtsvertreter muss eine datierte Vollmacht vorlegen oder auf andere zuverlässige Weise sein/ihr Recht darlegen, den Aktionär auf der Hauptversammlung vertreten zu können. 

Wenn ein Aktionär an der Hauptversammlung durch mehrere Stimmrechtsvertreter vertreten wird, die die Anteile des Aktionärs auf unterschiedlichen Wertpapierkonten repräsentieren, müssen die Aktien, welche von jedem einzelnen Stimmrechtsvertreter repräsentiert werden, in Verbindung mit der Registrierung zur Hauptversammlung aufgeführt werden. 

Ein Formular einer Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ferratumgroup.com hinterlegt und steht den Aktionären somit zur Verfügung. Es ist nicht notwendig das auf der Internetseite zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden.

Eine mögliche Vollmachtserteilung muss der Ferratum Oyj, "Annual General Meeting", Ratamestarinkatu 11 A 00520, Helsinki, Finland vor dem letzten Registrierungsdatum im Original vorliegen.

3.4 Andere Anweisungen und Informationen

Gemäß § 5, Absatz 25 des finnischen Gesetzes über Kapitalgesellschaften (Finnish Companies Act), hat ein Aktionär, der an der Hauptversammlung teilnimmt, das Recht, Auskunft über Angelegenheiten im Hinblick auf die Tagesordnung der Hauptversammlung einzuholen.

Am Tag der Einladung zur Hauptversammlung, am 12. Mai 2015, beträgt die Gesamtzahl der Aktien der Ferratum Oyj 21.723.960. Ferratum Oyj hält 146.200 Aktien als eigene Aktien. Entsprechend liegt die Zahl der Stimmrechte für die im Umlauf befindlichen Aktien bei 21.577.760.

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Helsinki, 12. Mai 2015
FERRATUM OYJ
Das Board of Directors
ENDE DER AD-HOC-MITTEILUNG

Über Ferratum Group:

Die finnische Ferratum Group, ein Pionier für mobile Konsumentenkredite in Europa, bietet Privatpersonen kurzfristige Konsumentenkredite. Über die Nutzung digitaler Medien können Kunden von Ferratum Verbraucherkredite in Höhe von 25 EUR bis 2.000 EUR beantragen. Das von Gründer Jorma Jokela geführte Unternehmen ist seit der Gründung im Jahr 2005 schnell gewachsen: Ferratum hat 1,0 Millionen existierende und ehemalige Kunden, denen mindestens ein Kredit gewährt wurde. Insgesamt besteht die Datenbank aus 2,8 Millionen Benutzerkonten (zum 31. Dezember 2014). Ferratum ist in 21 Ländern (inklusive Norwegen) weltweit mit lokalem operativem Geschäftsbetrieb tätig und beschäftigte zum 31. Dezember 2014 383 Mitarbeiter.

Kontakt:

Ferratum Group
Dr. Clemens Krause, CFO
T: +49 30 88715308
F: +49 30 88715309
M: clemens.krause@ferratum.com

Ferratum Group
Paul Wasastjerna
Head of Investor Relations
T: +358 40 7248247
F: +358 20 741 1614
M: paul.wasastjerna@ferratum.com

cometis AG
Henryk Deter | Mariana Kuhn
T: +49 611 20 58 55-61
F: +49 611 20 58 55-66
M: kuhn@cometis.de

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