Eckert & Ziegler wird Berufungsgericht anrufen Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG / Rechtssache Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Berlin, 29.5.2009 - In Ergänzung zur Pressemeldung vom 28.4.2009 und auf ausdrücklichen Wunsch der belgischen Börsenaufsicht teilt die Eckert & Ziegler AG (ISIN DE0005659700) hiermit mit, dass sie in der nächsten Woche Widerspruch gegen die Entscheidung der belgischen Börsenaufsicht einlegen wird, wonach die Gesellschaft den Aktionären der International Brachytherapy ein verpflichtendes Übernahmeangebot von 3,47 EUR pro Aktie unterbreiten sollte. Dabei wird die Gesellschaft das Berufungsgericht auch um die Bestätigung der weiteren Aussetzung des Vollzuges bitten. Für den Fall, dass das Gericht gegen Eckert & Ziegler entschiede, müsste die Annahmefrist des verpflichtenden Übernahmeangebots innerhalb von 40 Werktagen nach der Gerichtsentscheidung beginnen. Die Eckert & Ziegler AG bleibt dabei, nicht gegen die Regelungen des belgischen Wertpapierhandelsgesetzes verstoßen zu haben und bekräftigt ihre Position, dass sich kein Übernahmeangebot aus der geltenden Rechtslage ableiten lässt. Eckert & Ziegler AG, Karolin Riehle, Investor Relations Robert-Rössle-Str. 10, D-13125 Berlin Tel.: +49 (0) 30 / 94 10 84-138, Fax -112 E-Mail: karolin.riehle@ezag.de, www.ezag.de 29.05.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG Robert-Rössle-Str.10 13125 Berlin Deutschland Telefon: 49 30 941084138 Fax: 49 30 941084112 E-Mail: karolin.riehle@ezag.de Internet: www.ezag.de ISIN: DE0005659700, ISIN DE0005659700 WKN: 565970, ISIN DE000A0L1L69 Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Stuttgart; Freiverkehr in Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf Ende der Mitteilung DGAP News-Service |