Eckert & Ziegler macht von Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch Berlin, 19.02.2003. Der Vorstand der Eckert & Ziegler Strahlen- und Medizintechnik AG hat beschlossen, in nächster Zeit Gebrauch von der Ermächtigung zum Aktienrückkauf zu machen, die auf der letzten Hauptversammlung erteilt worden war. Der Rückkauf wird über die Börse im Rahmen der in der Ermächtigung unter Punkt 6b, Tagesordnung der Hauptversammlung vom 15.05.2002, festgeschriebenen Konditionen erfolgen. |