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DGAP-News News vom 19.05.2020

EXASOL AG : legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest

DGAP-News: EXASOL AG / Schlagwort(e): Börsengang
19.05.2020 / 19:43
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Exasol AG legt Ausgabepreis beim Börsengang mit 9,50 Euro je Aktie fest

- Gesamtvolumen der beim Börsengang angebotenen Aktien inklusive Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption zum Platzierungspreis deutlich überzeichnet

Nürnberg, 19. Mai 2020 -Exasol AG (ISIN: DE000A0LR9G9; www.exasol.com), ein globales Technologieunternehmen und Anbieter eines softwarebasierten "Data Engine" der nächsten Generation, hat den Ausgabepreis für seine Aktien auf 9,50 Euro je Aktie festgelegt. Zum Platzierungspreis war das Gesamtvolumen der angebotenen Aktien der Exasol AG deutlich überzeichnet.

Das Angebot umfasste 5.100.000 neu ausgegebene Aktien aus einer Barkapitalerhöhung, 2.035.000 bestehende Aktien aus dem Bestand der Altaktionärin KfW und von der Exasol AG, sowie 1.070.250 bestehende Aktien in Verbindung mit einer marktüblichen Mehrzuteilungsoption und 1.000.000 bestehende Aktien in Verbindung mit einer Aufstockungsoption. Alle angebotenen 9.205.250 Aktien wurden platziert. Das Platzierungsvolumen inklusive der Mehrzuteilungs- und Aufstockungsoption beträgt somit rund 87,45 Millionen Euro.

Mit den Erlösen aus dem Börsengang plant die Exasol AG, ihre Wachstumsstrategie weiter voranzutreiben. Sie sollen in erster Linie zur Stärkung des Sales-Teams und der Schlagkraft der Vertriebs- und Marketing-Aktivitäten in der DACH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz), in Großbritannien und in den USA sowie für zusätzliche Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsinitiativen verwendet werden.

Die Handelsaufnahme im Europäischen Wachstumssegment "Scale" der Frankfurter Wertpapierbörse ist ebenso wie die Lieferung der angebotenen Aktien für den 25. Mai 2020 geplant.

Zuteilungsregeln für das öffentliche Kaufangebot an Privatanleger

Aufgrund der Überzeichnung des Angebots konnten bei der Zuteilung nicht sämtliche Kaufangebote von Privatanlegern berücksichtigt werden.
Die über die Zeichnungsfunktionalität Direct Place der Frankfurter Wertpapierbörse übermittelten Zeichnungsangebote wurden nach folgendem Zuteilungsschlüssel bedient: Bedient wurden nur Zeichnungsangebote, die zum finalen Angebotspreis von 9,50 Euro je Aktie eingereicht wurden, Zeichnungsaufträge unter 50 Aktien wurden nicht bedient, auf Zeichnungsaufträge von mehr als 50 Aktien erfolgte eine Zuteilung von 8,5 Prozent auf das jeweilige Zeichnungsvolumen, wobei kaufmännisch gerundet wurde.
Bei erfolgter Zuteilung erhalten Anleger eine separate Wertpapierabrechnung durch deren Depotbank. Bei der Depotbank erhalten Anleger auch weitere Informationen zu den ihnen zugeteilten Aktien. Die von der Börsensachverständigenkommission beim Bundesministerium der Finanzen am 7. Juni 2000 herausgegebenen "Grundsätze für die Zuteilung von Aktienemissionen an Privatanleger'' wurden beachtet. Die Zuteilung für Zeichnungsangebote über die Zeichnungsfunktionalität erfolgte nach einheitlichen Kriterien.
Eine bevorrechtigte Zuteilung an Organmitglieder der Exasol AG oder deren Angehörige, an Mitarbeiter oder Geschäftspartner der Exasol AG erfolgte nicht.

Die Aktien der Exasol AG haben die internationale Wertpapierkennnummer (ISIN) DE000A0LR9G9, die deutsche Wertpapierkennnummer (WKN) A0LR9G und das Tickersymbol EXL.

Hauck & Aufhäuser agiert als Sole Global Coordinator und Sole Bookrunner für den Börsengang.


Pressekontakt Exasol
Carla Gutierrez, Global Communications Manager
Tel: + 44 786 0151691
E-Mail: Carla.gutierrez@exasol.com

Über Exasol

Exasol bietet eine leistungsstarke und hoch performante In-Memory-Analytics-Datenbank, die Unternehmen darin unterstützt, die Art und Weise, wie sie mit Daten arbeiten, zu verändern. Dank ihrer Geschwindigkeit, Flexibilität und Skalierbarkeit ermöglicht sie die Umsetzung von langfristigen Datenstrategien im Unternehmen. Die In-Memory-Analytics-Datenbank ist On-Premises und in der Cloud verfügbar.

Weitere Informationen zu Exasol unter www.exasol.com

Wichtige Hinweise

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar.

Diese Bekanntmachung ist kein Prospekt. Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der in dieser Bekanntmachung erwähnten Wertpapiere ausschließlich auf Grundlage der Informationen aus dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligten Wertpapierprospekt der Gesellschaft (einschließlich etwaiger Nachträge dazu) treffen, der unmittelbar nach seiner Billigung veröffentlicht wurde. Kopien dieses Wertpapierprospekts sind kostenfrei bei der EXASOL AG, sowie, zur Ansicht in elektronischer Form, auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich.

Diese Bekanntmachung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika. Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit vorheriger Registrierung oder ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung unter den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in der derzeit gültigen Fassung verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Falls ein öffentliches Angebot von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten von Amerika stattfinden sollte, würde dieses Angebot auf Grundlage eines Wertpapierprospekts durchgeführt, den Investoren von der Gesellschaft erhalten könnten. Dieser Wertpapierprospekt würde detaillierte Informationen über die Gesellschaft und ihre Geschäftsführung, sowie die Finanzinformationen der Gesellschaft, enthalten. Es findet kein öffentliches Angebot der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere in den Vereinigten Staaten von Amerika statt.

Im Vereinigten Königreich dürfen diese Informationen nur weitergegeben werden und richten sich nur an (i) professionelle Anleger im Sinne des Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005 in der jeweils gültigen Fassung (die "Order"), oder (ii) vermögende Gesellschaften (high net worth companies), die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der Order fallen (alle diese Personen werden hierin zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet). Die Wertpapiere sind ausschließlich für Relevante Personen erhältlich, und jede Einladung zur Zeichnung, zum Kauf oder anderweitigem Erwerb solcher Wertpapiere bzw. jedes Angebot hierfür oder jede Vereinbarung hierzu wird nur mit Relevanten Personen eingegangen. Jede Person, die keine Relevante Person ist, sollte nicht aufgrund dieser Bekanntmachung handeln oder sich auf diese Bekanntmachung oder ihren Inhalt verlassen.

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19.05.2020 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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