Evonik Industries AG
/ Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
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25.03.2024 / 11:06 CET/CEST
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Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Im Zeitraum vom 18. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 hat die Evonik Industries AG insgesamt 261.065 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 04. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum |
Stück Aktien |
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR) |
18.03.2024 |
36.027 |
17,0305 |
19.03.2024 |
56.200 |
17,3444 |
20.03.2024
21.03.2024
22.03.2024 |
56.200
56.200
56.438 |
17,5544
17,6276
17,8074 |
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2024 bis einschließlich 22. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 707.251 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.
Essen, den 25. März 2024
Evonik Industries AG
Der Vorstand
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