Evonik Industries AG / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 / Erwerb eigener Aktien zur Ausgabe im Rahmen eines Mitarbeiteraktienprogrammes
Evonik Industries AG
/ Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung
16.03.2020 / 11:52
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Im Zeitraum vom 6. März 2020 bis einschließlich 13. März 2020 hat die Evonik Industries AG insgesamt 296.398 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 05. März 2020 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen gekauft:
Datum
Stück Aktien
Gewichteter Durchschnittskurs (EUR)
06.03.2020
33.545
22,3659
09.03.2020
77.958
20,4901
10.03.2020
59.537
21,0570
11.03.2020
58.805
20,8494
12.03.2020
37.415
19,0923
13.03.2020
29.138
19,4915
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 06. März 2020 bis einschließlich 13. März 2020 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 296.398 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Evonik Industries AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Evonik Industries AG beauftragte Bank.
Detaillierte Informationen über die Geschäfte im Rahmen des Rückkaufprogramms gemäß Art. 2 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind auf der Internetseite der Evonik Industries AG veröffentlicht: https://corporate.evonik.de/de/investor-relations/aktie/mitarbeiter-aktienprogramm/.
Essen, den 16. März 2020
Evonik Industries AG
Der Vorstand
16.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap.de