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DGAP-Ad-hoc News vom 29.08.2013

EVN AG: Änderungen betreffend das laufende Aktienrückkaufprogramm der EVN AG

EVN AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

29.08.2013 09:34

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Der Vorstand der EVN AG hat am 29. August 2013, auf Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses
der 83. ordentlichen Hauptversammlung der EVN AG vom 19. Jänner 2012, beschlossen, im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms weitere bis zu 1.000.000 Stück eigene Aktien der Gesellschaft - dies entspricht bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals der EVN AG - zu erwerben. Gleichzeitig hat der Vorstand der EVN AG beschlossen, das seit 6. Juni 2012 laufende Aktienrückkaufprogramm bis voraussichtlich zum 31. Mai 2014 zu verlängern.

Bisher wurden im Rahmen des seit 6. Juni 2012 laufenden Aktienrückkaufprogramms insgesamt 1.587.530 Stück eigene Aktien zurückgekauft.

Der Rückkauf erfolgt mit dem Hauptzweck der Verbesserung von Angebot und Nachfrage für die Aktie der EVN AG an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei jedoch der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck ausgeschlossen ist.
Angaben zum Rückkaufprogramm gemäß § 5 Abs. 2 der Veröffentlichungsverordnung 2002:


Geltende Bedingungen Geänderte Bedingungen seit 6. Juni 2012 bzw. 28. Dezember 2012 ab 29. August 2013
Tag des Ermächtigungsbeschlusses der
Hauptversammlung war der 19. Jänner 2012.

Tag der Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses über die
Ermächtigung zum Aktienrückkauf gem. § 82 Abs.
8 BörseG war der 19. Jänner 2012.

Beginn des Aktienrückkaufprogramms 6. Juni Die voraussichtliche Dauer 2012, voraussichtliche Dauer bis zum 31. des Aktienrückkauf- Dezember 2012. Am 28. Dezember 2012 programms wurde bis zum 31. Verlängerung des Programms bis zum 31. August Mai 2014 verlängert. 2013.

Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf
nennwertlose auf Inhaber lautende Stammaktien
der EVN AG.

Beabsichtigt ist, ein Volumen von bis zu Das beabsichtigte Volumen 1.000.000 Stück Aktien - dies entspricht bis zu wurde um weitere bis zu 0,556 % des derzeitigen Grundkapitals - 1.000.000 Stück Aktien - rückzukaufen. dies entspricht bis zu Am 28. Dezember 2012 wurde das beabsichtigte 0,556 % des derzeitigen Volumen um weitere bis zu 1.000.000 Stück Grundkapitals - erhöht. Aktien - dies entspricht bis zu 0,556 % des
derzeitigen Grundkapitals - erhöht.

Gemäß dem Beschluss der Hauptversammlung darf
der Rückkauf nur zu einem zu leistenden
Gegenwert von maximal 20 % unter und maximal
10 % über dem Börseschlusskurs an der Wiener
Börse des dem Rückkauf vorhergehenden
Börsetages erfolgen.

Der Rückkauf der eigenen Aktien wird über die
Wiener Börse erfolgen. Der Hauptzweck des
Aktienrückkaufprogramms ist die Verbesserung
von Angebot und Nachfrage für die EVN AG Aktie
an der Wiener Börse, da diese nach Einschätzung
der Gesellschaft unterbewertet ist, wobei
jedoch ein Handel mit eigenen Aktien zu
Erwerbszwecken ausgeschlossen ist.

Das Rückkaufprogramm hat keine Auswirkungen
auf die Börsezulassung der Aktien des Emittenten.
Die EVN AG hat derzeit kein Aktienoptionsprogramm.

Die EVN AG wird die Veröffentlichungspflichten gem. §§ 6 und 7 Veröffentlichungsverordnung 2002 durch die Veröffentlichung von Angaben über die Internetseite www.investor.evn.at erfüllen.
Maria Enzersdorf, am 29. August 2013

RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.
 
DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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