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DGAP-Ad-hoc News vom 21.12.2011

EVN AG: Anteilserwerb im Rahmen des Privatisierungsverfahrens in Bulgarien

EVN AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Strategische Unternehmensentscheidung
21.12.2011 11:59

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Die EVN AG gibt den Erwerb von zusätzlich 48.100 Stück oder 30,75% der Anteile an der EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie AD, Plovdiv (Bulgarien), sowie von zusätzlich 61.600 Stück oder 32,73% der Anteile an der EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane AD, Plovdiv (Bulgarien), bekannt. Die EVN AG hält daher nun insgesamt 97,75% der Anteile an der EVN Bulgaria Elektrorazpredelenie AD (bisheriger Anteil: 67%) und ingesamt 99,73% EVN Bulgaria Elektrosnabdiavane AD (bisheriger Anteil: 67%).
Die Minderheitsbeteiligungen an den genannten Gesellschaften wurden von der Republik Bulgarien im Rahmen eines Privatisierungsverfahrens veräußert, im Zuge dessen die Aktien der genannten Gesellschaften mit Wirkung zum 6. Dezember 2011 an der Börse in Sofia zum Handel zugelassen wurden.
Maria Enzersdorf, am 21. Dezember 2011




Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
RECHTLICHER HINWEIS

DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT ZUM VERKAUF VON WERTPAPIEREN NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DER EVN AG DAR.

DIESE AD-HOC MELDUNG IST NICHT FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG ODER VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA BESTIMMT UND DARF NICHT IN PUBLIKATIONEN MIT EINER BREITEN AUFLAGE IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN U.S. AMERIKANISCHE PERSONEN (DEFINIERT IN REGULATION S GEMÄß DEM UNITED STATES SECURITIES ACT 1933 IN DER GELTENDEN FASSUNG ('US WERTPAPIERGESETZ')) VERBREITET WERDEN. DIESE AD-HOC MELDUNG STELLT WEDER EIN ANGEBOT NOCH EINE AUFFORDERUNG ZUM KAUF ODER ZUR ZEICHNUNG VON WERTPAPIEREN DER EVN AG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA DAR. DIE WERTPAPIERE WERDEN NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT WERDEN UND DÜRFEN NICHT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER AN ODER AUF RECHNUNG ODER ZUM VORTEIL VON U.S. AMERIKANISCHEN PERSONEN ANGEBOTEN, VERKAUFT ODER GELIEFERT WERDEN, SOFERN SIE NICHT GEMÄß DEM US-WERTPAPIERGESETZ REGISTRIERT ODER VON DIESEM REGISTRIERUNGSERFORDERNIS BEFREIT SIND.


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