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euromicron AG in Insolvenz

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DGAP-Ad-hoc News vom 29.04.2010

euromicron AG beschließt Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht aus genehmigtem Kapital

euromicron AG / Kapitalerhöhung

29.04.2010 20:30

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Frankfurt am Main, 29.04.2010- Der Vorstand der euromicron AG hat am 29.04.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 29.04.2010 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 11.914.000,00, das eingeteilt ist in 4.660.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, um EUR 1.191.397,44 auf bis zu EUR 13.105.397,44 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Ausgegeben werden sollen bis zu 465.999 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit voller Gewinnanteilberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2010. Das Bezugsrecht der Aktionäre wird aufgrund der Ermächtigung in § 5 Abs. 4 Satz 4 der Satzung ausgeschlossen.
Die bis zu 465.999 neuen Stammaktien werden im Wege des beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens deutschen und internationalen institutionellen Investoren angeboten.

Die Mittel aus der Kapitalerhöhung sind Bestandteil des Finanzierungsrahmens für das Wachstum des Unternehmens und des Innovationsprogramms für neue Produkte und Systeme, und dienen in einem wesentlichen Umfang dem Ausbau der Kapitalstruktur, der Stärkung der Eigenkapitalquote sowie der Reduzierung von Fremdmitteln. Die Gesellschaft erhöht damit ihre finanzielle Flexibilität für die nächste Stufe der Unternehmensstrategie.

Die Frankfurter Investmentbank equinet AG fungiert bei der Transaktion als Sole Lead Manager und Sole Bookrunner.




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