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euromicron AG in Insolvenz

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DGAP-Ad-hoc News vom 09.08.2006

euromicron AG: Vorläufige Zahlen zum zweiten Quartal 2006

euromicron AG / Vorläufiges Ergebnis

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

Frankfurt am Main, 09. August 2006 – Die euromicron AG hat ihren Erfolgskurs im zweiten Quartal 2006 weiter fortgesetzt. Auf der Basis vorläufiger Zahlen konnte der vergleichbare Konzernumsatz um rund 23 % auf Euro 52,0 Mio. gesteigert werden, das vergleichbare Konzernergebnis vor Steuern von Euro 2,4 Mio. erreichte nahezu eine Verdoppelung gegenüber dem Vorjahr, das EBITDA liegt im ersten Halbjahr mit Euro 3,2 Mio. um 25 % über Vorjahr und das Ergebnis pro Aktie stieg um fast 50 %.
Die Eigenkapitalquote verbesserte sich im Vergleich zum 31.12.2005 von 66 % auf 69,50 %. Die Quote des dem Konzern langfristig zur Verfügung stehenden Kapitals liegt bei über 75 %.

'Auf Basis der sehr guten Geschäftsentwicklung erwarten wir für 2006 ein höheres Ergebnis, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Späth“. Für das Gesamtjahr 2006 gehen wir von einem operativen Ergebnis von ca. Euro 11,5 Mio aus, bei einem Jahresüberschuss von Euro 5 – 6 Mio. und vor möglichen Effekten aus den anstehenden Akquisitionen.

Der ausführliche Zwischenbericht zum 2. Quartal 2006 wird am 15.08.2006 veröffentlicht und im Internet unter www.euromicron.de eingestellt.


Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Aussagen zu den vorausschauenden Aussagen in diesem Halbjahresbericht: Dieser Halbjahresbericht enthält unter anderem vorausschauende Aussagen und Informationen über zukünftige Entwicklungen, die auf Überzeugungen des Managements der euromicron AG sowie auf Annahmen und Informationen beruhen, die der euromicron gegenwärtig zur Verfügung stehen. Sofern die Begriffe >annehmen>, >glauben>, >einschätzen>, >erwarten>, >beabsichtigen>, >können/könnten>, >planen> oder ähnliche Ausdrücke benutzt werden, sollen sie vorausschauende Aussagen kennzeichnen, die insoweit gewissen Unsicherheitsfaktoren wie z.B. Wettbewerbsdruck, Gesetzesänderungen, politische und wirtschaftliche Veränderungen, Änderungen der Geschäftsstrategie, anderen Risiken und Ungewissheiten unterworfen sind. Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.



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DGAP 09.08.2006 

 
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