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EQS-Ad-hoc News vom 28.11.2024

Anleihegläubiger der ACCENTRO stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu

Accentro Real Estate AG / Schlagwort(e): Finanzierung/Immobilien
Anleihegläubiger der ACCENTRO stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu

28.11.2024 / 09:01 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group AG.
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Anleihegläubiger der ACCENTRO stimmen Änderung der Anleihebedingungen zu

Berlin, 28. November 2024 – Am 5. November 2024 gab ACCENTRO bekannt, dass sie den Anleihegläubigern der Anleihe 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) eine Anpassung einer am 31. Dezember 2024 fälligen Rückzahlungsverpflichtung in Höhe von EUR 65 Mio. und Zinszahlung sowie eines Zinszahlungstermins im Februar 2025 in Form eines Aufschubs bis zum 30. Juni 2025 vorschlagen wird, um die laufenden Restrukturierungsverhandlungen nicht zu präjudizieren.

Gemäß der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 7. November 2024 wurden die Anleihegläubiger dazu aufgefordert, ohne Versammlung über diesen Vorschlag abzustimmen.

Dem Beschlussvorschlag wurde mit der erforderlichen Mehrheit zugestimmt. Die Umsetzung des Beschluss steht noch unter verschiedenen aufschiebenden Bedingungen, insbesondere der Zustimmung der Gläubiger der Anleihe 2021/2029 zur Verschiebung des Zinszahlungstermins im März 2025 und der Verlängerung der Überbrückungsanleihe, jeweils bis zum 30. Juni 2025.

 

Mitteilende Person:

Thomas Eisenlohr, Head of Investor Relations
Tel.: +49 (0)30 887181272
eisenlohr@accentro.de

 

Berlin, den 28. November 2024

Der Vorstand 
ACCENTRO Real Estate AG
Kantstraße 44/45
D-10625 Berlin

ISIN: DE000A0KFKB3 / DE000A3H3D51 / DE000A254YS5

Börsen: Frankfurter Wertpapierbörse, regulierter Markt (Prime Standard) / Luxembourg Stock Exchange

 



Ende der Insiderinformation

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