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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

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DGAP-Ad-hoc News vom 24.06.2014

EnBW Energie Baden-Württemberg AG: EnBW nimmt Wertberichtigungen auf Kraftwerke vor und erhöht die Drohverlustrückstellungen für langfristige Strombezugsverträge - Keine Auswirkungen auf das operative Ergebnis (EBITDA)

EnBW Energie Baden-Württemberg AG / Schlagwort(e): Halbjahresergebnis
24.06.2014 12:54

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die EnBW ist gemäß den internationalen Rechnungslegungsstandards (IAS 36) verpflichtet, regelmäßig und auch anlassbezogen Werthaltigkeitsprüfungen durchzuführen. Im Rahmen der Vorbereitungen zur Erstellung des Halbjahresabschlusses 2014 hat die EnBW im Konzernabschluss einen Wertberichtigungsbedarf auf den Kraftwerkspark von ca. 1,2 Mrd. EUR identifiziert. Zusätzlich müssen die Drohverlustrückstellungen für nicht mehr kostendeckende Strombezugsverträge nach IAS 37 um ca. 0,3 Mrd. EUR erhöht werden. Die EnBW stellt den Halbjahresabschluss 2014 am 1. August 2014 der Öffentlichkeit vor.
 
Grund für die im Konzernabschluss zum 30. Juni 2014 zu erfassenden Sonderbelastungen von insgesamt ca. 1,5 Mrd. EUR sind insbesondere aus aktueller Sicht und aufgrund umfassender Marktanalysen deutlich verschlechterte Erwartungen bezüglich der langfristigen Strompreisentwicklungen. Die Terminmarktpreise haben sich seit dem 2. Halbjahr 2012 von rd. 50 Euro/MWh auf unter 40 Euro/MWh im Laufe des Jahres 2013 und im Laufe des Jahres 2014 auf inzwischen unter 35 Euro/MWh kontinuierlich nach unten entwickelt. Eine Verbesserung der Marktsituation ist nach Einschätzung der EnBW mittelfristig nicht in Sicht. Damit ist auch in den kommenden Jahren von einem anhaltend niedrigen Strompreisniveau auszugehen, das die zukünftigen erzielbaren Ergebnisbeträge der EnBW-Erzeugungskapazitäten, insbesondere bei Kohlekraftwerken, erheblich mindert. Dies macht eine Wertberichtigung im angegebenen Umfang notwendig.  
Die Sonderbelastungen mindern das neutrale Ergebnis und haben folglich keinen Einfluss auf das operative Ergebnis (Adjusted EBITDA). Sie sind also weder zahlungswirksam, noch haben sie Auswirkungen auf die Bemessungsgrundlage der Dividende. Bemessungsgrundlage der Dividende ist der um Sonderfaktoren bereinigte Adjusted Konzernüberschuss.
Die Sonderbelastungen werden sich auch negativ auf den handelsrechtlichen Jahresabschluss der EnBW AG auswirken. Der genaue Umfang der Auswirkungen, die die Dividendenausschüttung für das Geschäftsjahr 2014 nicht gefährden, wird noch ermittelt.


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