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DGAP-News News vom 08.04.2013

Constantin Medien AG: Zeichnungsfrist für die Constantin Medien-Anleihe startet am 15. April 2013

Constantin Medien AG / Schlagwort(e): Anleiheemission

08.04.2013 / 18:41


PRESSEMITTEILUNG

Zeichnungsfrist für die Constantin Medien-Anleihe startet am 15. April 2013

- Wertpapierprospekt von luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) gebilligt

- Zeichnungsfrist läuft vom 15. April bis 19. April 2013 (vorzeitige Schliessung vorbehalten)

- Einbeziehung der Unternehmensanleihe in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) und zeitgleiche Aufnahme in das Segment Entry Standard für Anleihen geplant

Ismaning, 8. April 2013 - Der Wertpapierprospekt für die geplante Anleihe der Constantin Medien AG ist heute von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde CSSF (Commission de Surveillance du Secteur Financier) gebilligt worden.

Der Wertpapierprospekt steht ab sofort auf der Internetseite der Constantin Medien AG (www.constantin-medien.de), sowie den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) zum Download bereit. In gedruckter Form ist der Prospekt auf Anfrage am Sitz der Gesellschaft zu den Geschäftszeiten erhältlich. Die Constantin Medien AG hat die Notifizierung des Prospekts an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) beantragt. Eine Einbeziehung der Unternehmensanleihe in den Open Market der Deutschen Börse AG (Freiverkehr der Frankfurter Wertpapierbörse) und die zeitgleiche Aufnahme in das Segment Entry Standard für Anleihen werden voraussichtlich am 23. April 2013 stattfinden.

Wie am 4. April 2013 in einer Ad hoc-Mitteilung bekannt gegeben, hat die Unternehmensanleihe (ISIN: DE000A1R07C3 / WKN: A1R07C) ein Gesamtvolumen von bis zu 65 Mio. Euro mit einer Laufzeit von fünf Jahren und einer festen Verzinsung von 7,0 Prozent p.a. Bei einer Mindestanlage von 1.000 Euro ist die Anleihe für private und institutionelle Anleger konzipiert. Voraussichtlich vom 15. April bis 19. April 2013 (12:00 Uhr) haben Privatanleger in Deutschland, Luxemburg und Österreich die Möglichkeit, über ihre Depotbank Zeichnungsangebote an der Frankfurter Wertpapierbörse abzugeben. Eine vorzeitige Beendigung der Angebotsfrist ist nicht ausgeschlossen.

Vermögensverwalter und institutionelle Investoren können über den Sole Global Coordinator und Bookrunner, die Close Brothers Seydler Bank AG, Frankfurt am Main, zeichnen. Im Falle einer Überzeichnung endet der Angebotszeitraum für das öffentliche Angebot voraussichtlich vor dem benannten Termin.

Der Nettoemissionserlös soll zur Umfinanzierung bestehender Finanzverbindlichkeiten sowie für Investitionen zur Verbesserung der Ertragslage und weiteren Diversifizierung des Produktportfolios verwendet werden.

Kontakt PR:
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Disclaimer
Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren der Constantin Medien AG dar. Ein öffentliches Angebot von Schuldverschreibungen außerhalb Deutschlands, Luxemburgs oder Österreichs findet nicht statt und ist auch nicht vorgesehen. Das öffentliche Angebot in Deutschland, Luxemburg oder Österreich soll ausschließlich auf Grundlage des Wertpapierprospekts, der von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (Commission de Surveillance du Secteur Financier - 'CSSF') gebilligt wurde und an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ('BaFin') und die Österreichische Finanzmarktaufsicht ('FMA') notifiziert werden soll, erfolgen. Der Wertpapierprospekt ist auf der Internetseite der Constantin Medien AG (www.constantin-medien.de) sowie auf den Internetseiten der Frankfurter Wertpapierbörse (www.boerse-frankfurt.de) und der Börse Luxemburg (www.bourse.lu) verfügbar.

Diese Mitteilung und die darin enthaltenden Informationen sind nicht zur Verbreitung in die bzw. innerhalb der USA, Kanada, Australien, Japan oder anderer Jurisdiktionen, in denen ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung nicht erlaubt ist, vorgesehen. Jede Verletzung dieser Beschränkung kann einen Verstoß gegen wertpapierrechtliche Bestimmungen dieser Länder begründen.




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