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ElringKlinger AG

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DGAP-PVR News vom 18.12.2014

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 

18.12.2014 11:14

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Mitteilung gemäß 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

Lechler Stiftung Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland
Emittent:

ElringKlinger AG, Max-Eyth-Straße 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 16. Dezember 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, Ihnen eine Stimmrechtsmitteilung der Lechler Stiftung nach § 21 Abs. 1 WpHG übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von der Lechler Stiftung gehaltene Stimmrechtsanteil die Meldeschwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG namens und im Auftrag der Lechler Stiftung Folgendes mit:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3     WpHG)

a) Der Erwerb der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung erfolgte im Rahmen einer (unentgeltlichen) Zustiftung des gesamten Vermögens (d.h. sämtlicher Aktiva und Passiva sowie aller Rechte und Pflichten) der gemeinnützigen PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH im Wege der Einzelrechtsübertragung auf die gemeinnützige Lechler Stiftung.
Durch die erfolgte Zustiftung soll die gemeinnützige Widmung des Stiftungsvermögens auf Dauer gesichert werden. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte durch die Lechler Stiftung der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Lechler Stiftung nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Lechler Stiftung weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt, auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder     überschritten würde.

c) Die Lechler Stiftung strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Lechler Stiftung strebt keine wesentlichen Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,     an.

2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a     Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Lechler Stiftung wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet, da das gesamte Vermögen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH durch die Lechler Stiftung durch Zustiftung unentgeltlich erworben wurde.


18.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ElringKlinger AG
              Max-Eyth-Straße 2
              72581 Dettingen/Erms
              Deutschland
Internet:     www.elringklinger.de
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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