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ElringKlinger AG

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DGAP-PVR News vom 19.08.2014

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG 

19.08.2014 13:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG


Mitteilungspflichtige:

Ingeborg Guggolz Deutschland
Klaus Lothar Lechler Deutschland
Volker Lechler Deutschland
Marianne Lechler-Strauß Deutschland

Emittent:

ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 7. August 2014 haben wir, die INLOVO Beteiligungs-GmbH, Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG von Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenannten Personen gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwelle von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG namens und im Auftrag von Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß Folgendes mit:

1. Ingeborg Guggolz

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Ingeborg Guggolz ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Frau Ingeborg Guggolz beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Frau Ingeborg Guggolz strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Frau Ingeborg Guggolz strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Frau Ingeborg Guggolz wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Ingeborg Guggolz ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
2. Klaus Lothar Lechler

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Klaus Lothar Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Herr Klaus Lothar Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Herr Klaus Lothar Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Herr Klaus Lothar Lechler strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Herrn Klaus Lothar Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Klaus Lothar Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
3. Volker Lechler

3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Volker Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Herr Volker Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Herr Volker Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Herr Volker Lechler strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Herrn Volker Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Volker Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
4. Marianne Lechler-Strauß

4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Marianne Lechler-Strauß ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Frau Marianne Lechler-Strauß beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Frau Marianne Lechler-Strauß wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Marianne Lechler-Strauß ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.


19.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
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              Deutschland
Internet:     www.elringklinger.de
 
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