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DGAP-PVR News vom 29.01.2010

ELMOS Semiconductor AG: Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG

ELMOS Semiconductor AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche Beteiligung)
29.01.2010 

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Der Vorstand der ELMOS Semiconductor AG gibt gemäß § 27a Abs. 2 i.V.m. § 26 Abs. 1 Satz 1 WpHG bekannt:

Dr. Klaus Weyer, Deutschland, hat der Gesellschaft mit Schreiben vom 28. Januar 2010 Folgendes mitgeteilt:

Sehr geehrte Herren,
wir nehmen Bezug auf unsere Stimmrechtsmitteilung gemäß §§ 21 f. WpHG vom heutigen Tag und geben sowohl im eigenen Namen als auch für Frau Elisa Weyer sowie für die
- die Dr. Weyer GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG, Schwerte, und - die Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH, Schwerte, die vorliegende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ab. Vorab weisen wir darauf hin, dass die Dr. Weyer GmbH & Co. Vermögensverwaltung KG bereits zuvor an der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft beteiligt war, und zwar mittelbar über die EFH ELMOS Finanzholding GmbH, die am 26. Januar 2010 im Wege einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz erloschen ist. Die vormals von der EFH ELMOS Finanzholding GmbH mittelbar und unmittelbar gehaltenen Aktien sind damit auf die drei Gesellschafter der EFH ELMOS Finanzholding GmbH übergegangen.
I. Zu den mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Zielen: 1. Die Investition dient unverändert der Umsetzung strategischer Ziele. 2. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass von einem oder mehreren der Meldepflichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft durch Erwerb oder auf sonstige Weise erlangt werden.
3. Herr Dr. Klaus Weyer ist bereits derzeit Mitglied des Aufsichtsrats der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft. Seine Amtszeit endet mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung 2010. Im Übrigen erfolgt die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes über die Ausübung der Stimmrechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der ELMOS Semiconductor Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik wird nicht angestrebt.
II. Zu der Herkunft der verwendeten Mittel
Der Aktienerwerb der Weyer Beteiligungsgesellschaft mbH ist im Rahmen einer Aufspaltung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt. Aus diesem Grund erübrigen sich Angaben zu der Herkunft der verwendeten Mittel.


29.01.2010 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de

 
Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  ELMOS Semiconductor AG
              Heinrich-Hertz-Str. 1
              44227 Dortmund
              Deutschland
Internet:     http://www.elmos.de 
 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service  



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