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DGAP-PVR News vom 02.06.2015

Drillisch AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Drillisch AG 

02.06.2015 13:45

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.



Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft, Montabaur und die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur sowie Herr Ralph Dommermuth, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG am 29.05.2015 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 28.05.2015 über Folgendes informiert:
* Hinsichtlich der Ziele des Erwerbs wird auf die Mitteilung der United Internet AG und der United Internet Ventures AG nach §27a WpHG verwiesen. Die Unterzeichner dieser Mitteilung, bei denen lediglich ein Erwerb durch Zurechnung vorliegt, verfolgen keine eigenständigen Ziele.
* Es wird seitens der Unterzeichnenden nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit nicht ein Erwerb durch Zurechnung in Betracht kommt. Auf die Mitteilung der United Internet AG und der United Internet Ventures AG nach §27a WpHG wird verwiesen.

* Es wird keine Einflussnahme auf die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Gesellschaft angestrebt, der über eine angestrebte Einflussnahme der United Internet AG und der United Internet Ventures AG hinausginge. Auf die Mitteilung der United Internet AG und der United Internet Ventures AG nach §27a WpHG wird verwiesen.
* Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- zu Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik angestrebt. Die Unterzeichner dieser Mitteilung, bei denen lediglich ein Erwerb durch Zurechnung vorliegt, verfolgen auch insoweit keine eigenständigen Ziele. Auf die Mitteilung der United Internet AG und der United Internet Ventures AG nach §27a WpHG wird verwiesen.
* Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund Zurechnung der Stimmrechte gemäß §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Seitens der Unterzeichnenden wurden weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.



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