Drillisch AG: LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 7.11.2011 Drillisch AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Sonstiges 29.11.2011 16:46 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. LG München I untersagt Deutscher Telekom AG Verbreitung ihrer Presseerklärung vom 7.11.2011 Das Landgericht München I hat heute der Deutsche Telekom AG im Wege der einstweiligen Verfügung untersagt, ihre Presseerklärung vom 7.11.2011 zu verbreiten. Im Rahmen dieser Presseerklärung wird der Drillisch AG Provisionsbetrug durch die Aktivierung von Scheinkunden vorgeworfen. Im Rahmen der Beantragung des einstweiligen Rechtsschutzes wurde dem Landgericht München I auch die von der Deutsche Telekom AG am 7.11.2011 gegen die Drillisch AG eingereichte Strafanzeige zur Kenntnis gebracht. Bereits gestern hatte die Staatsanwaltschaft Hanau ein Ermittlungsverfahren gegen den Telekomvorstand Dr. Manfred Balz wegen Kursmanipulation (§ 20a WpHG) bekanntgegeben, nachdem der Prozessbevollmächtigte der Drillisch AG der Staatsanwaltschaft Hanau einen möglichen Verstoß gegen diese Vorschrift mit Schreiben vom 8.11.2011 nahe gelegt hatte (siehe auch unsere Ad hoc-Mitteilung vom 28.11.2011). Kontakt: Oliver Keil Head of Investor Relations Mail: ir@drillisch.de 29.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: Drillisch AG Wilhelm-Röntgen-Straße 1-5 63477 Maintal Deutschland Telefon: +49 (0)6181 412 200 Fax: +49 (0)6181 412 183 E-Mail: ir@drillisch.de Internet: www.drillisch.de ISIN: DE0005545503 WKN: 554550 Indizes: TecDAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |