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Drägerwerk AG & Co. KGaA

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DGAP-News News vom 22.03.2021

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt

DGAP-News: Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme
22.03.2021 / 10:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, DEREN TERRITORIEN UND BESITZTÜMERN (DARUNTER PUERTO RICO, DIE USAMERIKANISCHEN JUNGFERNINSELN, GUAM, AMERIKANISCH-SAMOA, WAKE ISLAND UND DIE NÖRDLICHEN MARIANA-INSELN), DEN EINZELNEN BUNDESSTAATEN DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA SOWIE DEM DISTRICT OF COLUMBIA (DIE VEREINIGTEN STAATEN) ODER IN ANDEREN JURISDIKTIONEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER VERÖFFENTLICHUNG DIESES DOKUMENTS RECHTSWIDRIG IST, ODER AN PERSONEN, DIE IN SOLCHEN JURISDIKTIONEN WOHNHAFT SIND ODER SICH DORT AUFHALTEN.

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Drägerwerk AG & Co. KGaA gibt das Ergebnis des Angebots zum Rückkauf ihrer 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) bekannt

 

22 März 2021. Drägerwerk AG & Co. KGaA (die "Gesellschaft") gibt heute das Ergebnis ihrer am 1. März 2021 bekannt gegebenen Einladung an berechtigte Inhaber ihrer ausstehenden 566.819 Genussscheine Serie D (ISIN: DE0005550719) (die "Genussscheine") bekannt, ihre Genussscheine der Gesellschaft zum Kauf anzudienen.

Diese Bekanntgabe erfolgt ausschließlich zu Informationszwecken und sollte mit dem von der Gesellschaft in Englischer Sprache erstellten Tender Offer Memorandum vom 1. März 2021 (das "Tender Offer Memorandum") gelesen werden. In dieser Bekanntmachung als definiert gekennzeichnete Begriffe, die darin jedoch nicht definiert sind, haben die ihnen im Tender Offer Memorandum zugewiesene Bedeutung.

Die Gesellschaft hat Angebote in Höhe des in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Nennwerts angenommen und dabei einen Skalierungskator von 85 % angewandt:

ISIN/WKN Nennbetrag pro Genussschein Kaufpreis pro Genussschein Zu zahlender Gesamtbetrag
DE0005550719/
555071
EUR
25,56
EUR
542,00
EUR
100.015.260,00
 

Das Angebot begann am 1. März 2021 und endete am 19. März 2021 um 17 Uhr (CET). Die Abwicklung erfolgt voraussichtlich am 25. März 2021 (der "Abwicklungstag").

Fragen und Bitten um Unterstützung im Zusammenhang mit dem Angebot können an den Dealer Manager oder den Tender Agent gerichtet werden, deren Kontaktdaten unten angegeben sind:

 

DEALER MANAGER

Commerzbank Aktiengesellschaft

Kaiserstraße 16 (Kaiserplatz)
60311 Frankfurt am Main
Deutschland

Telefon: +49 69 1365 9920
zu Händen: Liability Management Group
E-Mail: Liability.Management@commerzbank.de

TENDER AGENT

Lucid Issuer Services Limited

Tankerton Works
12 Argyle Walk
London WC1H 8HA
Vereinigtes Königreich

Telefon: +44 20 7704 0880
zu Händen: Arlind Bytyqi
E-Mail: draegerwerk@lucid-is.com

Haftungsausschluss

Diese Bekanntmachung muss in Verbindung mit dem Tender Offer Memorandum gelesen werden. Weder die Gesellschaft, der Dealer Manager oder der Tender Agent oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, Mitarbeiter oder verbundenen Unternehmen hat eine Bewertung der Vorteile und Risiken des Angebots oder der Auswirkungen des Angebots auf die Interessen der Inhaber von Genussscheinen entweder als Klasse oder als Einzelpersonen vorgenommen oder wird dies tun, und keiner von ihnen gibt eine Empfehlung ab, ob die Inhaber von Genussscheinen ihre Genussscheine im Rahmen des Angebots andienen sollten. Weder die Gesellschaft noch der Dealer Manager oder der Tender Agent (oder einer ihrer jeweiligen Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder verbundenen Unternehmen) erteilen den Anleihegläubigern in dieser Bekanntmachung und/oder dem Tender Offer Memorandum und/oder im Zusammenhang mit dem Angebot eine rechtliche, geschäftliche, steuerliche, finanzielle, anlagebezogene, buchhalterische oder sonstige Beratung. Der Tender Agent ist Vertreter der Gesellschaft und schuldet den Inhabern von Genussscheinen keine Verpflichtung.

Diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum stellen keine Aufforderung zur Teilnahme an dem Angebot in einer Jurisdiktion dar, in der oder an eine Person, an die oder von der eine solche Aufforderung oder eine solche Beteiligung nach den anwendbaren Wertpapiergesetzen rechtswidrig ist. Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Rechtsordnungen gesetzlich eingeschränkt sein. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung und das Tender Offer Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich über entsprechende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten.

Diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum und das Angebot sind weder direkt noch indirekt zur Verbreitung in die Vereinigten Staaten oder an Personen, die in den Vereinigten Staaten wohnhaft oder sich dort aufhalten, bestimmt.

Das hierin beschriebene Angebot wird weder direkt noch indirekt in den oder in die Vereinigten Staaten unter Verwendung der US-amerikanischen Post oder eines Mittels oder Instruments des zwischenstaatlichen oder ausländischen Handels (means or instrumentality of insterstate or foreign commerce), einschließlich E-Mail, Telefax, Telefon und des Internets oder einer Einrichtung einer nationalen Wertpapierbörse der Vereinigten Staaten (national securities exchange of the United States) unterbreitet. Das Angebot darf nicht über ein solches Mittel, eine solche Einrichtung oder von innerhalb der Vereinigten Staaten angenommen werden.

Diese Bekanntmachung, das Tender Offer Memorandum und das Angebot stellen kein Angebot zum Kauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren oder zur Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.

Diese Mitteilung und das Tender Offer Memorandum stellen kein Angebot von Wertpapieren und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren in Italien (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen), Belgien (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen), Frankreich (außer in den im Tender Offer Memorandum beschriebenen Fällen) oder in einer anderen Jurisdiktion dar, in der ein solches Angebot bzw. eine solche Aufforderung rechtswidrig wäre.

Das Tender Offer Memorandum und das Angebot dürfen nur an diejenigen Personen im Vereinigten Königreich kommuniziert werden, für die section 21 (1) des Financial Services and Markets Act 2000 nicht anwendbar ist.

Die Verbreitung dieser Bekanntmachung und des Tender Offer Memorandum kann in bestimmten Jurisdiktionen gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, in deren Besitz diese Bekanntmachung und das Tender Office Memorandum gelangen, werden von der Gesellschaft, dem Dealer Manager und dem Tender Agent aufgefordert, sich über entsprechende Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Siehe "Angebots- und Vertriebsbeschränkungen" im Tender Offer Memorandum.



22.03.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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