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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger legt Platzierungspreis der neuen Vorzugsaktien fest und erzielt Bruttoemissionserlös von EUR 76,50 Mio.; Kündigung der Genussscheine der Serien A und K
Die Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger") hat erfolgreich 1.000.000 neue, auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien (ISIN: DE0005550636) im Wege eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) bei institutionellen Anlegern platziert. Die neuen Vorzugsaktien wurden im Rahmen einer Kapitalerhöhung durch teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben. Der Platzierungspreis der neuen Vorzugsaktien wurde auf EUR 76,50 festgelegt. Durch die Transaktion fließt der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von EUR 76.500.000,00 zu. Der Nettoerlös aus der Kapitalerhöhung soll teilweise die Kündigung der Genussscheine der Serien A (ISIN DE0005550651) und K (ISIN: DE0005550677) finanzieren sowie kurzfristig die Liquidität und Eigenkapitalbasis hinsichtlich des hohen Auftragseingangs im Zuge der Covid-19 Pandemie stärken.
Das Grundkapital der Gesellschaft wird sich nach Abschluss der Kapitalerhöhung auf nunmehr EUR 48.025.600,00 belaufen. Die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung im Handelsregister erfolgt voraussichtlich am oder rund um den 21. April 2020. Die neuen Aktien sollen voraussichtlich am 22. April 2020 prospektfrei zum Handel zugelassen und am 23. April in die bestehende Notierung unter anderem im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) einbezogen werden.
Die Familie Dräger hat sich an der Kapitalerhöhung beteiligt.
Dräger hat nach erfolgreicher Platzierung der Kapitalerhöhung zudem beschlossen, sämtliche 195.245 Genussscheine der Serie A gem. § 6 Abs. 2 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2020 zu kündigen. Ferner hat Dräger beschlossen, sämtliche 69.887 Genussscheine der Serie K gem. § 6 Abs. 3 der Genussscheinbedingungen unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 6 Monaten zum Ende des Kalenderjahres 2020 zu kündigen.
Die Kündigung der Genussscheine der Serien A und K wird in den nächsten Tagen unter anderem im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Der Rückkaufwert ermittelt sich gem. der jeweiligen Genussscheinbedingungen und entspricht dem Zehnfachen des durchschnittlichen Börsenkurses der Vorzugsaktie der letzten drei Kalendermonate vor Bekanntgabe der Kündigung.
Der Rückkaufwert pro Genussschein der Serie A und K beläuft sich auf rund EUR 593. Der Rückkaufwert der bereits im März gekündigten Genussscheine der Serie D (ISIN DE0005550719) pro Genussschein beläuft sich auf EUR 546,20.
Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt für Serie A i.H.v. rund 116 Mio. Euro und für Serie K i.H.v. rund 41 Mio. Euro gem. der jeweiligen Genussscheinbedingungen am 4. Januar 2021. Die Auszahlung des Rückkaufwertes an die Inhaber der Genussscheine erfolgt für Serie D i.H.v. rund 310 Mio. Euro am 2. Januar 2023.
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