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DGAP-Ad-hoc News vom 20.04.2020

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger beschließt Kapitalerhöhung der Vorzugsaktien (ISIN: DE0005550636) gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital.

Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger beschließt Kapitalerhöhung der Vorzugsaktien (ISIN: DE0005550636) gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital.

20.04.2020 / 17:46 CET/CEST
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Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Dräger beschließt Kapitalerhöhung der Vorzugsaktien (ISIN: DE0005550636) gegen Bareinlage aus genehmigtem Kapital.

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ("Dräger" oder "Gesellschaft") hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats von Dräger beschlossen, eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes in Höhe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien durchzuführen. Dies entspricht rund 5,63% des Grundkapitals. Das Grundkapital soll durch teilweise Ausnutzung des auf der Hauptversammlung vom 27. April 2016 beschlossenen genehmigten Kapitals erhöht werden. Die neuen Vorzugsaktien werden ab dem 1. Januar 2019 gewinnberechtigt sein.
Die neuen Vorzugsaktien werden institutionellen Anlegern im Rahmen einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens (Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Familie Dräger unterstützt die Kapitalerhöhung und beabsichtigt, sich über den Vorstandsvorsitzenden Stefan Dräger und der Dr. Heinrich Dräger GmbH an der Kapitalerhöhung zu beteiligen. Die Privatplatzierung beginnt unverzüglich nach dieser Mitteilung. Nach Abschluss der Kapitalerhöhung wird Dräger einer Marktschutzvereinbarung (Lock-Up) für 6 Monate mit marktüblichen Ausnahmen unterliegen.
Der Platzierungspreis wird von der Gesellschaft nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und voraussichtlich am 21. April 2020 bekannt gegeben.
Die neuen Vorzugsaktien sollen voraussichtlich am 22. April 2020 prospektfrei zum Handel zugelassen und am 23. April 2020 in die bestehende Notierung unter anderem im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse  (Prime Standard) einbezogen werden.
Dräger beabsichtigt, sämtliche Genussscheine der Serien A (ISIN: DE0005550651) und K (ISIN: DE0005550677) noch im April 2020 zu einem Rückkaufswert von rund EUR 157 Mio. zu kündigen. Der Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll teilweise der Finanzierung der Kündigung der Genussscheine der Serien A und K dienen sowie kurzfristig die Liquidität und Eigenkapitalbasis hinsichtlich des hohen Auftragseingangs im Zuge der Covid-19 Pandemie stärken.
Die angestrebte Kündigung der Genussscheine der Serien A und K würde in einem Nettogewinnzuwachs pro Stamm- und Vorzugsaktie nach der Kapitalerhöhung von rund 5% resultieren (pro forma zum 31. Dezember 2019 ohne Berücksichtigung etwaiger Finanzierungskosten, bei unterstellter Vollausschüttung und unter Berücksichtigung der Effekte der bereits gekündigten Genussscheine der Serie D). Die Kündigung sämtlicher Genussscheine der Serien A und K würde zum Ende des Geschäftsjahres 2020 wirksam werden.
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20.04.2020 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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