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DGAP-Ad-hoc News vom 03.05.2013

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

Drägerwerk AG & Co. KGaA / Schlagwort(e): Transaktion eigene Aktien
03.05.2013 20:52

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 Abs. 1 WpHG

Drägerwerk AG & Co. KGaA: Aktienrückkauf für
Mitarbeiter-Beteiligungsprogramm

Der Vorstand der Drägerwerk Verwaltungs AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Drägerwerk AG & Co. KGaA ('Dräger') hat heute beschlossen, bis zu 6.847 Stück eigene Vorzugsaktien für die Durchführung des am 11. Februar 2013 beschlossenen Mitarbeiterbeteiligungsprogramms zu erwerben.

Der Aktienrückkauf erfolgt grundsätzlich gemäß der Bestimmung des § 71 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG. Soweit die zu erwerbenden Vorzugsaktien Personen gewährt werden sollen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen, erfolgt der Rückkauf aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 04. Mai 2012, bis zu 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien zurückzukaufen.
 
Der Rückkauf erfolgt in beiden Fällen nach den sog. Safe-Harbour-Regelungen der §§ 14 Abs. 2, 20a Abs. 3 WpHG in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen.
Der Rückkauf erfolgt über die Börse. Hinsichtlich des Kaufpreises werden die Vorgaben der Safe-Harbour-Regelung eingehalten. Für diejenigen Vorzugsaktien, die auf Grundlage der Hauptversammlungsermächtigung erworben werden, darf der Kaufpreis je Vorzugsaktie (ohne Erwerbsnebenkosten) zusätzlich den am entsprechenden Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs der Vorzugsaktien im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf wird durch die mandatierte Bank innerhalb eines Zeitraumes eines Monats nach der am 03. Mai 2013 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung durchgeführt werden. Der Zeitraum für den Rückkauf kann bei Bedarf von Dräger verlängert werden. Die Bank wird allein über den konkreten Zeitpunkt des Erwerbs der Vorzugsaktien bestimmen.
Dräger wird auf der Internetseite der Gesellschaft www.drager.com in der Rubrik Investor Relations über den Verlauf des Rückkaufprogramms nach den gesetzlichen Bestimmungen berichten.

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