Deutsche Post AG: Bekanntmachung der Zinszahlung auf die Wandelschuldverschreibungen nach § 30b Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Deutsche Post AG / Schlagwort(e): Sonstiges
09.12.2013 / 16:01
Deutsche Post AG
Bonn
- WKN A1R0VM -
- ISIN DE000A1R0VM5 -
Bekanntmachung der Zinszahlung auf die Wandelschuldverschreibungen nach § 30b Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 WpHG
Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn hat am 6. Dezember 2012 Wandelschuldverschreibungen mit Wandlungsrechten in auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Deutsche Post AG im Gesamtnennbetrag von Euro 1.000.000.000,00 ausgegeben.
Die Gesellschaft hat nach § 3 Absatz 1 der Emissionsbedingungen auf die o.g. Schuldverschreibungen am 6. Dezember 2013 den jährlichen Zinsbetrag in Höhe von 0,6 % auf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute an die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.
Bonn, im Dezember 2013
Deutsche Post AG
Der Vorstand
Ende der Corporate News
09.12.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de