Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003: DIC Asset AG beschließt Aktienrückkauf DIC Asset AG / Aktienrückkauf Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Der Vorstand der DIC Asset AG hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals, entsprechend 1.567.499 Aktien der Gesellschaft, zu erwerben. Der Aktienrückkauf soll am 10. Oktober 2008 beginnen und spätestens am 10. Februar 2009 beendet werden. Der Vorstand macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung der DIC Asset AG am 14. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Die zurück erworbenen Aktien können zu allen im Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 14. Mai 2008 vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Dazu gehört insbesondere auch die Einziehung der Aktien. Der Rückkauf erfolgt im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft durch ein von der Gesellschaft mandatiertes Kreditinstitut. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidung über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien und das jeweilige Erwerbsvolumen unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und wird so günstig wie möglich für die DIC Asset AG durchgeführt. Der Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf hierbei den am Börsenhandelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelten Kurs im XETRA-Handelssystem (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Darüber hinaus wurde das Kreditinstitut verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) einzuhalten. Der Kaufpreis darf dabei den Kurs des letzten an der betreffenden Börse unabhängig getätigten Abschlusses oder, sollte dieser höher sein, den des höchsten unabhängigen Angebots an der betreffenden Börse nicht überschreiten. Das Kreditinstitut darf an einem Tag zusammen nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der Kauf erfolgt, erwerben. Der durchschnittliche tägliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der letzten zwanzig Börsentage vor dem Kauftermin. Das Aktienrückkaufprogramm kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und wieder aufgenommen werden. Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung bekannt gegeben. Zudem wird die DIC Asset AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.dic-asset.de informieren. Frankfurt, 9. Oktober 2008 DIC Asset AG Der Vorstand DIC Asset AG / Investor Relations Ina Lack Tel. (0 69) 9 45 48 58-58 Fax (0 69) 9 45 48 58-99 Grünhof · Eschersheimer Landstraße 223 60320 Frankfurt am Main 09.10.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: DIC Asset AG Eschersheimer Landstr. 223 60320 Frankfurt Deutschland Telefon: +49 69 9454858-0 Fax: +49 69 9454858-99 E-Mail: info@dic-asset.de Internet: www.dic-asset.de ISIN: DE0005098404 WKN: 509840 Indizes: S-DAX Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), Hannover, Hamburg; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service |