Deutsche Wohnen AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Wohnen AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Cohen & Steers, Inc., New York, USA, hat uns gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 28.02.2008 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche Wohnen AG, Frankfurt am Main, Deutschland (ISIN: DE000A0HN5C6, WKN: A0HN5C) am 25.02.2008 durch Aktien die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte überschritten hat und nunmehr 3,09 Prozent (das entspricht 815.188 Stimmrechten) beträgt. Diese Stimmrechte sind Cohen & Steers, Inc. gemäß § 22 Absatz 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG i. V. m. Satz 2 zuzurechnen. 03.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Wohnen AG Pfaffenwiese 300 65929 Frankfurt am Main Deutschland Internet: www.deutsche-wohnen.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service |