DEUTZ AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung DEUTZ AG 05.03.2014 16:03 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 4. März 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. Februar 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,0063 % (3.633.580 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. DEUTZ AG (Ottostraße 1, 51149 Köln) 05.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de Sprache: Deutsch Unternehmen: DEUTZ AG Ottostraße 1 51149 Köln (Porz-Eil) Deutschland Internet: www.deutz.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |