Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Deutsche Telekom AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 41 Abs. 4a, Satz 1-4 WpHG (Aktie) Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Der Deutschen Telekom AG ist am 18. März 2008 folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 41 Abs. 4a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen, Dienstsitz Bonn, Husarenstraße 32, Bonn, Deutschland, zugegangen: 'Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen gemäß § 41 Abs. 4 a Satz 1WpHG mit, dass der Stimmrechtsanteil der Bundesrepublik Deutschland an Ihrer Gesellschaft zum 20. Januar 2007 31,696 % (1.382.312.843 Stimmrechte) betragen hat. Davon waren der Bundesrepublik 16,870 % (735.737.717 Stimmrechte) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG für die Kreditanstalt für Wiederaufbau zuzurechnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag' 18.03.2008 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Telekom AG Friedrich Ebert Allee 140 53113 Bonn Deutschland Internet: www.telekom.com Ende der Mitteilung DGAP News-Service |