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DGAP-Ad-hoc News vom 01.06.2006

Deutsche Telekom AG: BGH verwirft die Rechtsbeschwerden im Freigabeverfahren

Deutsche Telekom AG / Firmenzusammenschluss
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Bonn, den 01. Juni 2006

BGH verwirft im Freigabeverfahren die Beschwerden gegen die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die im Freigabeverfahren zur Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen. Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden. 









DGAP 01.06.2006 

 
Sprache:      Deutsch
Emittent:     Deutsche Telekom AG
              Friedrich Ebert Allee 140
              53113 Bonn Deutschland
Telefon:      +49 (0)228 181-88880
Fax:          +49 (0)228 181-88899
Email:        investor.relations@telekom.de
WWW:          www.telekom.de
ISIN:         DE0005557508
WKN:          555750
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