Deutsche Telekom AG: BGH verwirft die Rechtsbeschwerden im Freigabeverfahren Deutsche Telekom AG / Firmenzusammenschluss Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. Bonn, den 01. Juni 2006 BGH verwirft im Freigabeverfahren die Beschwerden gegen die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute die im Freigabeverfahren zur Verschmelzung der T-Online International AG auf die Deutsche Telekom AG erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen. Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen. Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden. DGAP 01.06.2006 Sprache: Deutsch Emittent: Deutsche Telekom AG Friedrich Ebert Allee 140 53113 Bonn Deutschland Telefon: +49 (0)228 181-88880 Fax: +49 (0)228 181-88899 Email: investor.relations@telekom.de WWW: www.telekom.de ISIN: DE0005557508 WKN: 555750 Indizes: DAX, EURO STOXX 50 Börsen: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Frankfurt (Prime Standard), Hannover, Düsseldorf, Stuttgart, München, Hamburg; Terminbörse EUREX; Auslandsbörse(n) Amsterdam, London, Nasdaq EUROPE, NYSE, Tokyo Ende der Mitteilung DGAP News-Service |