Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
Deutsche Telekom AG
/ Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 01.04.2024 / 16:50 CET/CEST
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Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 sowie Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052
Deutsche Telekom AG, Bonn, Deutschland
ISIN: DE0005557508
Bonn, 01.04 2024
Erwerb eigener Aktien – 1. Zwischenmeldung
Im Zeitraum vom 25. März 2024 bis einschließlich 28. März 2024 wurden insgesamt 1.380.500 Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms der Deutschen Telekom AG erworben, das mit der Bekanntmachung vom 25. März 2024 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr.596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 angekündigt wurde.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Datum
Gesamtzahl der Aktien (Stück)
Täglich gewichteter Durchschnittskurs (€)
Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten (€)
25.03.2024
349.000
22,0182
7.684.369
26.03.2024
347.100
22,1500
7.688.277
27.03.2024
343.000
22,4017
7.683.769
28.03.2024
341.400
22,5257
7.690.281
Gesamt
1.380.500
22,2721
30.746.696
Eine Aufstellung der getätigten Einzelgeschäfte innerhalb eines Tages ist auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht: https://www.telekom.com/de/investor-relations/details/aktienrueckkauf-2024-1055748 Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 25. März 2024 bis einschließlich
28. März 2024 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.380.500 Aktien.
Der Erwerb der Aktien der Deutschen Telekom AG erfolgte ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) durch eine von der Deutschen Telekom AG beauftragten Bank.
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